Die Online-Beratung der Verbraucherzentrale NRW

Sie haben Fragen, Anregungen, Beschwerden oder suchen eine individuelle rechtliche Beratung? Wir helfen Ihnen auch hier im Internet!
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Zunächst können Sie unserem Servicecenter über das Kontaktformular schreiben. Dort prüfen wir kostenlos, wie wir Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterhelfen können und geben Ihnen gerne Auskunft zu allgemeinen Fragen.

Darüber hinaus bieten wir eine kostenpflichtige Online-Beratung im Gesundheits- und Pflegerecht an. Sie ist dann sinnvoll, wenn Sie keine persönliche Beratung wünschen, unsere Fachleute aber Ihre Unterlagen prüfen müssen, um Ihnen einen rechtlichen Rat zu geben. Die Online-Beratung ist eine Alternative zur persönlichen Rechtsberatung in unseren Beratungsstellen.

Beraterin mit zwei Ratsuchenden in einem Büro

Unsere Beratungsangebote

Vor Ort, schriftlich oder telefonisch: Unsere Beratungsangebote im Überblick!

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.