Ware muss gewisse Zeit im Laden vorrätig sein II

Stand:
OLG Düsseldorf vom 23.08.2011 (I-20 U 200/10)
LG Duisburg vom 17.09.2010 (22 O 71/10)
Off

Händler, die durch Anzeigen und Prospekte bei Kunden die Erwartung wecken, ein Produkt sei in ihrem Geschäft erhältlich, müssen für einen entsprechenden Vorrat sorgen - dies hat Oberlandesgericht Düsseldorf in dem Verfahren der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Aldi Einkauf GmbH & Co. oHG bekräftigt.

Das Gericht stellte fest, dass die getroffene Bevorratung mit LCD-Fernsehgeräten, die nur weit weniger als zwei Tage gereicht habe, nicht angemessen gewesen ist. Die Werbung sei daher unzulässig und verstoße gegen Nr. 5 des Anhangs zu § 3 Absatz 3 UWG.

Insbesondere habe der Discounter nicht erkennen lassen, inwieweit bei der Kalkulation der angemessenen Bevorratung berücksichtigt wurde, dass die Fußballweltmeisterschaft bevorstand. Denn der Einfluss aktueller sportlicher Großveranstaltungen auf den Absatz von Geräten, die gerade den Empfang solcher Übertragungen ermöglichen, hätte beachtet werden müssen, so die Richter.

Das Urteil ist rechtskräftig.

OLG Düsseldorf vom 23_08_2011 (I-20 U 200/10).pdf

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Telefonberatung in Nordrhein-Westfalen

So erreichen Sie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Unsere Beratungsstellen erreichen Sie per Telefon und E-Mail. Auch über eine zentrale Hotline, das zentrale Kontaktformular auf unserer Internetseite sowie bei Facebook, Instagram und Twitter können Sie uns kontaktieren.
Trinkflasche und Turnschuhe auf einer Yogamatte im Gras

Fragwürdige "Green Claims"? Schicken Sie uns Beispiele!

Die Verbraucherzentrale NRW möchte zweifelhaften Schadstoff-Werbeaussagen auf den Grund gehen – mit Ihrer Hilfe!
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.