Hinweis auf zusätzliches Abo bei Gewinnspielen notwendig

Stand:
LG Itzehoe vom 09.09.2010 (2 O 203/10)
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Eine Ware oder Dienstleistung als "gratis", "umsonst" oder "kostenlos" anzubieten, wenn dennoch dafür Kosten zu tragen sind, ist unzulässig. Das hat das Landgericht Itzehoe nach einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Promotionfactory KG bestätigt.

Statt "Gewinne am laufenden Band", wie von Promotionfactory angekündigt, fischten arglose Bürger:innen eine Zahlungsaufforderung dieser Firma mit Sitz in Helgoland aus ihrem Briefkasten. Darin wurden sie aufgefordert, zwei Jahre lang monatlich acht Euro für die Teilnahme an Sonderverlosungen bei Gewinnspielen zu zahlen.

Geködert wurden die vermeintlichen Gewinnspiel-Abonnenten Wochen zuvor bei einer Teilnahme an einer kostenlosen Verlosung eines VW-Golfs auf der Straße: Um den Preis zu gewinnen, mussten die Teilnehmer:innen eine Karte mit ihrer Adresse und Unterschrift in das Innere des Wagens befördern. Übersehen hatten sie hierbei, dass sie sich damit gleichzeitig scheinbar ein kostenpflichtiges Abo in Höhe von insgesamt 192 Euro eingehandelt hatten. Eine entsprechende Passage stand im Kleingedruckten auf der Rückseite der Teilnahmekarte.

Das Urteil ist rechtskräftig.

LG Itzehoe vom 09.09.2010 (2 O 203/10).pdf

Ein Mann fährt auf einem Lastenfahrrad

Verkaufsstopp bei Babboe: Zwei weitere Modelle sind betroffen

Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.
Eine Arztrechnung liegt auf dem Tisch, darauf ist ein Stethoskop abgelegt.

Kassenleistung als IGeL verkauft: Zwischenauswertung Verbraucheraufruf

Verbraucher:innen müssen immer wieder für Kassenleistungen zahlen – das zeigt die Zwischenauswertung des Verbraucheraufrufs „Beim Arztbesuch unnötig zur Kasse gebeten?“. Der vzbv fordert: Die Bundesregierung muss die Rechte von Patient:innen stärken!
Diverse Lebensmittel werden in einem Pappkarton zusammengestellt.

Kochboxen unter der Lupe

Anbieter von Kochboxen werben mit einfacher Zubereitung, frischen Zutaten und vor allem mit Zeitersparnis. Die Verbraucherzentrale NRW hat sich die Angebote einmal genauer angeschaut und Tipps zusammengestellt, worauf Sie vor der Bestellung achten können.