Abwrackprämie: Erschwerter Preisvergleich

Stand:
OLG Düsseldorf vom 25.01.2010 (I-20 U 128/09)
LG Düsseldorf vom 24.06.2009 (34 O 32/09)
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Per einstweiliger Verfügung ist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rechtlich gegen die KIA Motors Deutschland GmbH vorgegangen. Diese hatte in der Werbung die Abwrackprämie bereits in Abzug gebracht und so einen vermeintlich niedrigen Kaufpreis suggeriert.

Die Inanspruchnahme der staatlichen Umweltprämie dürfe schon deshalb nicht in den Preis eingerechnet werden, da es sich nicht um einen Preisbestandteil handele, so die Richter. Dies stelle einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) dar. Sinn und Zweck der PAngV sei es jedoch auch, für den Verbraucher Preistransparenz und -klarheit herzustellen.

Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH beauftragt mit der Beitreibung eigener Forderungen an Verbraucher:innen die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Das Unternehmen treibt so nach Ansicht des vzbv Inkassokosten künstlich zu Lasten der Betroffenen in die Höhe.
Mann vor Hintergrund mit verschiedenen grafischen Motiven

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