Abwrackprämie: Erschwerter Preisvergleich

Stand:
OLG Düsseldorf vom 25.01.2010 (I-20 U 128/09)
LG Düsseldorf vom 24.06.2009 (34 O 32/09)
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Per einstweiliger Verfügung ist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rechtlich gegen die KIA Motors Deutschland GmbH vorgegangen. Diese hatte in der Werbung die Abwrackprämie bereits in Abzug gebracht und so einen vermeintlich niedrigen Kaufpreis suggeriert.

Die Inanspruchnahme der staatlichen Umweltprämie dürfe schon deshalb nicht in den Preis eingerechnet werden, da es sich nicht um einen Preisbestandteil handele, so die Richter. Dies stelle einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) dar. Sinn und Zweck der PAngV sei es jedoch auch, für den Verbraucher Preistransparenz und -klarheit herzustellen.

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Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.