Luftfahrtunternehmen dürfen Zahlung des Flugpreises bereits bei Buchung verlangen

Stand:
BGH vom 16.02.2016 (X ZR 97/14, X ZR 98/14, X ZR 5/15)
Off

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in drei Verfahren mit der Praxis bei Flugbuchungen befasst, die vollständige Bezahlung des Flugpreises bereits unmittelbar nach Abschluss des Luftbeförderungsvertrages zu verlangen - unabhängig vom Betrag und der verbleibenden Zeit bis zum Flugantritt. Er hat in allen drei Verfahren entschieden, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen, nach denen der Flugpreis bei Vertragsschluss zur Zahlung fällig ist - unabhängig vom Zeitpunkt der Buchung - keine unangemessene Benachteiligung des Fluggastes darstellen.

Ein Luftbeförderungsvertrag sei zwar grundsätzlich als Werkvertrag zu qualifizieren, jedoch wird die Anwendbarkeit der Bestimmungen über die Fälligkeit der Vergütung bei Abnahme des Werkes nach § 641 Abs. 1 BGB auf das Massengeschäft der Fluggastbeförderung im Linienverkehr für nicht interessengerecht und unpraktikabel angesehen.

Ebenfalls im Rahmen einer Interessenabwägung hält der BGH eine Deckelung der Anzahlung (in Höhe von regelmäßig 20 % des Flugpreises) und eine Restzahlung (höchstens 30 Tage) vor Flugantritt für nicht erforderlich.

Hinsichtlich des Verlustes des Leistungsverweigerungsrechtes nach § 320 BGB verfolgt der BGH die Auffassung, dass ein solches faktisch regelmäßig ohne Bedeutung sei, da der Fluggast dieses Recht nicht ausüben könne, weil er keinen Einblick in die Flugvorbereitungen des Luftfahrtunternehmens habe. Der Verbraucher werde hinreichend über die EU-Fluggastrechteverordnung abgesichert, welche die Luftfahrtunternehmen einerseits präventiv zur Einhaltung der Flugplanung anhalte und andererseits zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Beförderung.

Das alleine vom Fluggast zu tragende Insolvenzrisiko werde durch die von den Luftfahrtunternehmen zu beachtenden unionsrechtlichen sowie nationalen Zulassungs- und Aufsichtsbestimmungen deutlich verringert, so dass ausreichender Verbraucherschutz gewährleistet sei.

Zu den Liquiditäts- und ggf. Zinsnachteilen des Fluggastes bei frühzeitiger Vorauszahlungspflicht führt der BGH aus, diese würden jedenfalls tendenziell wirtschaftlich durch einen Preisvorteil gegenüber einer späteren Buchung ausgeglichen.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zu den BGH-Urteilen.

BGH vom 16.02.2016 (X ZR 97/14).pdf

BGH vom 16.02.2016 (X ZR 98/14).pdf

BGH vom 16.02.2016 (X ZR 5/15).pdf 

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Wärmepumpe
Unabhängig werden von teurem Gas und Öl, Klima schonen, Kosten sparen
Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Zwei Frauen liegen vor einem Laptop, der die Internetseite der Firma Giga Fiber zeigt.

Gratis-Glasfaser gegen Zahlungsdaten: Giga Fiber abgemahnt wegen Werbung

Schnelles Internet dank Glasfaser-Anschluss ganz ohne Kosten? Damit wirbt der Anbieter Giga Fiber. Als Bedingung nennt er, dass Sie regelmäßige Zahlungen wie Miete, Mobilfunkrechnung und sogar Kredittilgung über einen noch unbekannten Dienstleister abwickeln sollen.
Telefonberatung in Nordrhein-Westfalen

So erreichen Sie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Unsere Beratungsstellen erreichen Sie per Telefon und E-Mail. Auch über eine zentrale Hotline, das zentrale Kontaktformular auf unserer Internetseite sowie bei Facebook, Instagram und Twitter können Sie uns kontaktieren.
Eine junge Frau steht vor einer Wand voller Zeichnungen, u.a. eine Glühbirne

Nachwuchspreis MehrWert NRW 2023

Mit dem Nachwuchspreis MehrWert NRW werden Produkte und Dienstleistungen ausgezeichnet, die Verbraucher:innen darin unterstützen, sparsam mit Ressourcen umzugehen.