Eier aus Käfighaltung müssen entsprechend gekennzeichnet werden

Stand:
LG Oldenburg vom 23.07.2009 (15 O 1972/09)
Off

Die Bezeichnung "Eier aus Kleingruppenhaltung" ist irreführend, wenn nicht zugleich deutlich sichtbar und leicht lesbar darauf hingewiesen wird, dass es sich um Eier aus Käfighaltung handelt. Dies hat das Landgericht Oldenburg im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Deutsche Frühstücksei GmbH & Co. KG entschieden.

Es sei für eine korrekte Kennzeichnung von Eiern aus Käfighaltung nicht ausreichend, den entsprechenden Hinweis so auf der Verpackung anzubringen, dass er blickfangmäßig von der Angabe "Eier aus Kleingruppenhaltung" verdrängt werde.

LG Oldenburg vom 23.07.2009 (15 O 1972/09).pdf

Ratgeber-Tipps

Lebensmittel-Lügen
Wissen Sie, was Sie essen?
Rindfleischsuppe ohne Rindfleisch, Erdbeerjoghurt, der Erdbeeren vorgaukelt,…
Illustration einer Frau mit erhobenem Zeigefinger neben einem Smartphone, das ein Medikamentenbehälter zeigt. Ein Pfeil führt vom Bildschirm zu einem Glas mit ähnlichen Pillen, das mit dem roten Stempel "FAKE" markiert ist. Auf der rechten Seite steht in einem roten Balken das Wort "WARNUNG".

Warnung: Gesundheitswerbung für Mania Concept - Energy Pearls

Mehrere Verbraucher:innen haben der Verbraucherzentrale NRW die irreführende Werbung zu angeblich heilenden Glasperlen gemeldet. Die Gesundheitsversprechen für „Energy Pearls“ sind aus wissenschaftlicher Sicht nicht haltbar.
Reichstagsgebäude in Berlin, Foto: Fotolia.de - niroworld

Bilanz des vzbv ein Jahr vor der Wahl: Ampel muss offene Projekte anpacken

Der Ampelkoalition bleibt nur noch ein Jahr Zeit, um verbraucherpolitische Vorhaben umzusetzen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bewertet in seiner Regierungsbilanz die aktuellen Erfolge und zeigt auf, wo die Bundesregierung dringend aktiv werden muss.

Musterfeststellungsklage gegen Saalesparkasse

Die in Halle/Saale ansässige Saalesparkasse hat Prämiensparern nach Ansicht des vzbv jahrelang zu geringe Zinsen gezahlt. Dabei geht es häufig um Tausende von Euro. Der vzbv hat die Saalesparkasse verklagt, um den Sparern zu ihrem Recht zu verhelfen.

Inzwischen hat der Bundesgerichtshof (BGH) das abschließende Urteil gesprochen. Betroffene können sich auf erhebliche Nachzahlungen freuen.