Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern bei Unterspritzungen

Stand:
OLG Hamm vom 29.08.2024 (I-4 UKl 2/24)
Off

Das OLG Hamm entschied mit Urteil vom 29. August 2024, dass das Verbot von Vorher-Nachher-Bildern auch für Unterspritzungen mit Hyaluronsäure und Botox gilt.

Die Aesthetify GmbH – auch bekannt als Dr. Rick und Dr. Nick - bietet ästhetische Behandlungen des Gesichts, wie z.B. medizinisch nicht indizierte Lippenformungen, Nasenkorrekturen, Kinnaufbau etc. durch Unterspritzungen mit Fillern auf Hyaluronsäurebasis, SCULPTRA und Botox. Diese Unterspritzungen haben die Ärzte auf ihrer Internetseite sowie in den sozialen Medien mit Vorher-Nachher-Fotos beworben. Das Heilmittelwerbegesetz verbietet diese vergleichende Darstellung für alle operativen plastisch-chirurgischen Eingriffe, sofern sich nicht aus der jeweiligen Werbung selbst ergibt, dass der Eingriff auf einer medizinischen Notwendigkeit beruht.

Da sich aus den beanstandeten Werbungen nicht ergab, dass die Eingriffe medizinisch notwendig waren, ging es vor dem OLG Hamm vorrangig um die Frage, ob eine Unterspritzung mit Hyaluronsäure oder Botox einen operativen plastisch-chirurgischen Eingriff darstellt. Das Heilmittelwerbegesetz definiert diesen Begriff nicht. Das OLG Hamm entschied nun, dass es für einen solchen Eingriff weder eines Skalpells noch eines Messers bedarf, sondern jedes Instrument genügt, mit dem Form- und Gestaltveränderungen an den Organen oder der Körperoberfläche vorgenommen werden. 

Zur Begründung führt das OLG Hamm den Zweck des Heilmittelwerbegesetzes an. Mit dem Gesetz soll die Bevölkerung vor erheblichen Gesundheitsschäden und Risiken geschützt werden. Auch soll kein Anreiz für einen medizinisch nicht notwendigen schönheitschirurgischen Eingriff gesetzt werden, in dem das Aussehen vor und nach dem Eingriff dargestellt wird. 

Gegen das Urteil hat das OLG Hamm die Revision zugelassen. 

Reichstagsgebäude in Berlin, Foto: Fotolia.de - niroworld

Bilanz des vzbv nach Ampel-Aus: Vieles ist offen geblieben

Die Ampel-Regierung wollte mehr Fortschritt wagen und sich für Verbraucher:innen stark machen. Die Bilanz des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nach Ende der Regierungszeit ist durchwachsen.
Ein Handydisplay, auf dem Prime Video steht

Verbraucherzentrale NRW plant Sammelklage gegen Amazon

Millionen Kunden von Amazon mit einer Amazon Prime-Mitgliedschaft haben zum 15. September 2022 eine Preiserhöhung erhalten. Diese ist aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW rechtswidrig und mit einer geplanten Sammelklage will die Verbraucherzentrale NRW die zu Unrecht gezahlten Beträge für Verbraucher:innen zurückholen. Amazon soll ihnen die Differenz zwischen altem und neuem Preis seit der Preiserhöhung erstatten.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.