Vertragsstrafe wegen fortgesetzter unzulässiger Gesundheitswerbung

Stand:
LG Frankfurt am Main vom 31.03.2023 (3-10 O 64/22)
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Die Verbraucherzentrale NRW ist erfolgreich gegen die Werbeaussagen mit Gesundheitsbezug der Liebscher & Bracht Schmerzfrei GmbH vorgegangen.

Gegenstand des Klageverfahrens waren unzulässige Werbeaussagen der Liebscher & Bracht Schmerzfrei GmbH. Auf eine Abmahnung der Verbraucherzentrale NRW hatte der Anbieter zwar eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnet, warb aber in der Folgezeit mit nahezu wortgleichem Text für seine Produkte Arthro Forte+ Premium“, „Q10+“, „Vital+ Premium“ und „Vitamin B12+“.

Das Landgericht Franfurt am Main nimmt insoweit einen kerngleichen Verstoß gegen die Unterlassungserklärung an und verurteilte den Anbieter zu der von der Verbraucherzentrale geltend gemachten Vertragsstrafe in Höhe von 4.000 €. Die von der Verbraucherzentrale geltend gemachte Vertragsstrafe hält das Gericht für angemessen, selbst wenn man nur von einem anstelle von vier Verstößen gegen die strafbewehrte Unterlassungserklärung ausgeht.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der vzbv hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.
Illustration einer Frau mit erhobenem Zeigefinger neben einem Smartphone, das ein Medikamentenbehälter zeigt. Ein Pfeil führt vom Bildschirm zu einem Glas mit ähnlichen Pillen, das mit dem roten Stempel "FAKE" markiert ist. Auf der rechten Seite steht in einem roten Balken das Wort "WARNUNG".

Warnung: Gesundheitswerbung für Mania Concept - Energy Pearls

Mehrere Verbraucher:innen haben der Verbraucherzentrale NRW die irreführende Werbung zu angeblich heilenden Glasperlen gemeldet. Die Gesundheitsversprechen für „Energy Pearls“ sind aus wissenschaftlicher Sicht nicht haltbar.