LG Hamburg verbietet Werbung mit einem Vergleich ohne Bezugsgröße

Stand:
LG Hamburg vom 23.02.2024 (315 O 175/22)
Off

Eine Protein Brownie-Backmischung der Marke „More Nutrition“ darf nicht mit „95% weniger Zucker“ und „70% weniger Fett“ beworben werden, wenn nicht erkennbar ist, worauf sich der Vergleich bezieht. Auch die Werbeaussage „Perfekt für jede Diät“ ist unzulässig.

Die Quality First GmbH vertreibt unter der Marke „More Nutrition“ u.a. eine Brownie-Backmischung, die „Total Vegan Protein Brownie Bowl“. In den sozialen Medien hat der Anbieter die Backmischung mit den Werbeaussagen „95% weniger Zucker“ und „70% weniger Fett“ beworben, ferner damit, dass sie „Perfekt für jede Diät“ sei.

Das LG Hamburg hält diese Werbeaussagen für irreführend, da nicht wenige der angesprochenen Verbraucherinnen und Verbraucher davon ausgehen, dass sich die Aussagen „95% weniger Zucker“ und „70% weniger Fett“ auf ein Vorgängerprodukt der Brownie-Backmischung beziehen, sie also davon ausgehen, dass sich die neue Zusammensetzung des Produkts durch einen noch geringeren Zucker- und Fettanteil auszeichnet. Viele werden die Werbeaussagen so verstehen, dass ein Bezug zu herkömmlichen Brownie-Backmischungen gemeint ist. Daher ist bei solchen Werbeaussagen die Angabe einer Bezugsgröße erforderlich, damit erkennbar ist, worauf sich der Vergleich tatsächlich bezieht.

Auch die Werbeaussage „Perfekt für jede Diät“ hält das LG Hamburg für unzulässig, da nicht jede Diät eine Gewichtsreduktion meint, sondern es auch Diäten zur Behandlung von Krankheiten gibt, wie z.B. beim gebotenen Verzicht auf Gluten oder Protein. Das Gericht stellt zudem klar, dass es sich bei der Werbeaussage um eine von More Nutrition zu beweisende Tatsachenbehauptung und nicht nur eine Meinungsäußerung handelt.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte für die Kund:innen der Sparkasse, damit sie Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Die Methode, wie die Zinsen zu berechnen sind, steht mit dem Urteil fest. Das Verfahren ist beendet.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte für die Kund:innen der Sparkasse, damit sie Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Die Methode, wie die Zinsen zu berechnen sind, steht mit dem Urteil fest. Das Verfahren ist beendet.
Schmuckbild

DefShop GmbH: Rückerstattung lässt auf sich warten

Bei den Verbraucherzentralen häufen sich zurzeit Beschwerden von Verbraucher:innen über den Onlineshop DefShop: Seit Wochen warten sie auf ihr Geld von retournierten Waren.