Null-Prozent-Finanzierung: Irreführung gerichtlich untersagt

Stand:
OLG München vom 19.10.2023 (6 U 3908/22)
LG Ingolstadt vom 03.06.2022 (1 HK O 2646/21)
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Die Verbraucherzentrale NRW erwirkt vor dem Oberlandesgericht München ein Urteil gegen die MMS E-Commerce GmbH, die Betreiberfirma der Online-Shops www.saturn.de und www.mediamarkt.de:

  • Anbieter einer „Null-Prozent-Finanzierung“ müssen klar darauf hinweisen, wenn ein teurer Rahmenkredit mit vermittelt werden soll
  • Rahmenkredite dürfen nur von Firmen vermittelt werden, die dafür eine behördliche Erlaubnis haben

Das Oberlandesgericht München urteilte hierzu in zweiter Instanz zugunsten der Verbraucherzentrale NRW e.V.: Unternehmen müssen bei einer Null-Prozent-Finanzierung „klar und unmissverständlich“ darauf hinweisen, wenn durch die Inanspruchnahme des Finanzierungsangebots auch ein Rahmenkredit mit vermittelt werden soll. Ebenso entschied das Gericht, dass Unternehmen für die Vermittlung eines Rahmenkredits, auch im Zusammenhang mit einer „Null-Prozent-Finanzierung“, die Erlaubnis der zuständigen Behörde benötigen. Dies war bei MMS E-Commerce zum Zeitpunkt der Abmahnung nicht der Fall.

Auch das Landgericht Ingolstadt hatte in der erstinstanzlichen Entscheidung diese Sicht bereits im Wesentlichen bestätigt.

Das Urteil ist rechtskräftig.

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Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
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2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
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