Einbeziehungsvoraussetzungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen I

Stand:
LG Frankfurt am Main vom 03.12.1991 (2/13 O 253/91)

Auf Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat das Landgericht Frankfurt am Main die Klausel zur Geltung und Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Kreditkartenanträgen der American Express ...

LG Frankfurt am Main vom 03.12.1991 (2/13 O 253/91)

Off

Auf Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat das Landgericht Frankfurt am Main die Klausel zur Geltung und Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Kreditkartenanträgen der American Express International Inc., Niederlassung Deutschland für unzulässig erklärt.

Die Klausel enthielt die Bestimmung, dass der beantragende Verbraucher das Regelungswerk mit den AGB lediglich auf ausdrücklichen Wunsch zugesendet bekommen sollte. Dies verstoße gegen den Grundsatz, dass bereits bei Vertragsschluss die Möglichkeit der Kenntnisnahme seitens des Verbrauchers gegeben sein müsse, §§ 9 Absatz 2 Nr. 1, 2 Absatz 1 Nr. 2 AGBG*, so die Richter. Der Verwender sei gerade nicht berechtigt, die nach dem Gesetz ihm obliegende Verpflichtung, dass der potentielle Kunde bei Vertragsschluss Kenntnis von den AGB erlangt, auf diesen abzuwälzen.

*Das AGB-Gesetz ist am 31.12.2001 außer Kraft getreten. Inhaltsgleiche Regelungen sind seitdem in §§ 305 Absatz 2 Nr. 2, 307 Absatz 2 Nr. 1 BGB verankert.

LG Frankfurt am Main vom 03.12.1991 (2/13 O 253/91)

Ratgeber-Tipps

Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH ebnet Weg für Erstattungen nach Sammelklage gegen Parship

Der vzbv hatte mit einer Sammelklage automatische Vertragsverlängerungen von Parship angegriffen. Der Bundesgerichtshof hat die Verlängerungen teilweise für unwirksam erklärt. Verbraucher:innen können Rückzahlungen verlangen. Ein fristloses Kündigungsrecht hat das Gericht nicht anerkannt.
Das neue Logo der Verbraucherzentrale

Ein neuer Look für die Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentralen setzen sich tagtäglich für Ihre Rechte ein: mit unabhängiger Beratung, verlässlichen Informationen und einem klaren Ziel – Ihre Interessen zu schützen. Damit Sie uns noch leichter finden und überall direkt erkennen, treten wir seit Mitte Juli 2025 in einem neuen Look auf.
Mehrere Corona-Test aufeinander gestapelt

Reiseversicherung: Pandemie-Ausschluss ist unwirksam

Reise gebucht, in der Corona-Pandemie an Covid-19 erkrankt und die Rücktrittsversicherung zahlt nicht – so ist es zahlreichen Verbraucher:innen bei der Union Reiseversicherung AG gegangen. Durch einen Vergleich vor Gericht bekommen viele nun doch Geld.