Das Abschlussentgelt bei Abschluss eines Bausparvertrages ist zulässig

Stand:
BGH vom 07.12.2010 (XI ZR 3/10)
OLG Stuttgart vom 03.12.2009 (2 U 30/09)
LG Heilbronn vom 12.03.2009 (6 O 341/08)

Die in Formularverträgen enthaltene Klausel, dass bei Abschluss eines Bausparvertrages ein Entgelt zu zahlen ist, ist AGB-rechtlich zulässig.

BGH vom 07.12.2010 (XI ZR 3/10), OLG Stuttgart vom 03.12.2009 (2 U 30/09), LG Heilbronn vom 12.03.2009 (6 O 341/08)

Off

Die in Formularverträgen enthaltene Klausel, dass bei Abschluss eines Bausparvertrages ein Entgelt zu zahlen ist, ist AGB-rechtlich zulässig. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) auf Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW).

Das System des Bausparens ist von einem stetigen Zugang neuer Bausparer abhängig, die wiederum die Gelder geben, die an die Darlehensnehmer ausgereicht werden. Die Zuführung dieser neuen Kunden sind für den Erhalt des Systems notwendig, so dass das Entgelt für eine Leistung der Bausparkasse gezahlt wird, die - auch - im Interesse der (Neu)Kunden liegt.

BGH vom 07.12.2010 (XI ZR 3/10).pdf

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Meine Immobilie finanzieren
Die Immobilienfinanzierung ist eine komplexe Angelegenheit. Mit dem Ratgeber ermitteln Sie Ihren Bedarf, die…
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.