Vonovia-Gruppe: Mieter müssen Energielieferung künftig aktiv zustimmen

Stand:
LG Bochum vom 13.08.2019 (I-16 O 60/19)
Off

Die Deutsche Annington Beteiligungsverwaltungs GmbH verwendete Mietvertragsformulare, wonach Mieter mit ihrer Unterschrift auch gleichzeitig ein Angebot zur Strom- und Gaslieferung durch die Vonovia Energie Service GmbH abgaben. Wünschten sie dies nicht, sollten sie die Klausel wegstreichen.

Die Verbraucherzentrale NRW hatte diese Vorgehensweise der Vermietungsgesellschaft der Vonovia-Gruppe beanstandet. Eine Klausel, wonach Mieter mit der Unterschrift unter den Mietvertrag noch ein Angebot zur Energielieferung abgeben, ist nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW unzulässig. Eine solche Geschäftsbedingung benachteilige Verbraucher unangemessen, weil diese die Reichweite ihrer Vertragserklärung nicht mehr selbst bestimmen können. Als Zusatzleistung zum Mietvertrag müssten Verbraucher der Energielieferung ausdrücklich zustimmen, es reiche nicht aus, dass man die Erklärung wegstreichen könne. Zudem sei eine solche Klauselgestaltung in Mietverträgen unüblich und deswegen überraschend und intransparent. Außerdem sei nach der Klausel nicht klar, was für einem Energieliefervertrag Verbraucher dort zustimmen: Der Verweis auf „Grünstrom“ und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen reiche nicht aus.

In der Güteverhandlung gab die Deutsche Annington Beteiligungsverwaltungs GmbH die Unterlassungserklärung ab. Sie verpflichtet sich sinngemäß, Mietvertragsformulare künftig nicht mehr so zu formulieren, dass ein Angebot der Mieter zur Energielieferung durch die Vonovia Energie bereits dann als abgegeben gilt, wenn Mieter die entsprechende Klausel nicht wegstreichen. Den Anspruch auf Zahlung der Abmahnpauschale erkannte das Unternehmen an. Das Landgericht Bochum erließ dementsprechend ein Anerkenntnisurteil.

Das Urteil ist rechtskräftig.

LG Bochum vom 13.08.2019 (I-16 O 60/19)

Zwei Frauen liegen vor einem Laptop, der die Internetseite der Firma Giga Fiber zeigt.

Gratis-Glasfaser gegen Zahlungsdaten: Giga Fiber abgemahnt wegen Werbung

Schnelles Internet dank Glasfaser-Anschluss ganz ohne Kosten? Damit wirbt der Anbieter Giga Fiber. Als Bedingung nennt er, dass Sie regelmäßige Zahlungen wie Miete, Mobilfunkrechnung und sogar Kredittilgung über einen noch unbekannten Dienstleister abwickeln sollen.
Telefonberatung in Nordrhein-Westfalen

So erreichen Sie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Unsere Beratungsstellen erreichen Sie per Telefon und E-Mail. Auch über eine zentrale Hotline, das zentrale Kontaktformular auf unserer Internetseite sowie bei Facebook, Instagram und Twitter können Sie uns kontaktieren.
Eine junge Frau steht vor einer Wand voller Zeichnungen, u.a. eine Glühbirne

Nachwuchspreis MehrWert NRW 2023

Mit dem Nachwuchspreis MehrWert NRW werden Produkte und Dienstleistungen ausgezeichnet, die Verbraucher:innen darin unterstützen, sparsam mit Ressourcen umzugehen.