Stromliefervertrag: 36 Monaten Grundlaufzeit als AGB unwirksam

Stand:
LG Karlsruhe vom 04.10.2018 (10 O 156/17)
Off

Das LG Karlsruhe hat dem Strom- und Gasanbieter SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH  Co. KG per Anerkenntnisurteil untersagt, Auftragsbestätigungen an Verbraucher zu versenden, wenn am Telefon lediglich Informationsmaterial angefordert worden war.

Zudem dürfen solche Auftragsbestätigungen nicht mehr eine Grundlaufzeit von 36 Monaten vorsehen, wenn Verbraucher die Laufzeit am Telefon gar nicht individuell aushandeln konnten. Konnten Verbraucher nämlich keinen Einfluss auf die Laufzeit des Vertrags nehmen, liegt eine Allgemeine Geschäftsbedingung vor. Diese dürfen laut Gesetz keine längeren Vertragslaufzeiten als 24 Monate vorsehen.

Das Unternehmen hatte die Klage der Verbraucherzentrale NRW in den genannten Fällen anerkannt. In einem solchen Fall ergeht ein Anerkenntnisurteil, das keine weitere Begründung enthält. Das Unternehmen hat sich darüber hinaus im Wege des Vergleichs dazu verpflichtet, Verbraucher, denen eine Grundlaufzeit von 36 Monaten ohne Verhandlungsspielraum angeboten worden war, mit sechswöchiger Frist aus dem Vertrag zu entlassen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

LG Karlsruhe vom 04.10.2018 (10 O 156/17)

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Kinder winken aus dem Dachfenster neben einer Photovoltaikanlage

Was kostet eine Photovoltaikanlage?

Wenn Sie eine Solarstromanlage anschaffen möchten, sollten Sie mehrere Angebote vergleichen.
Symbolische Darstellung biometrischer Technologie: Ein digitales Gesichtsscan-Modell in Dreiecks- und Partikeloptik, im Kontext eines modernen deutschen Personalausweises.

Digitale Passbilder Pflicht seit Mai 2025: Was müssen Sie wissen?

Seit dem 1. Mai 2025 können Passbilder für Personalausweise und Reisepässe in Deutschland nur noch digital eingereicht werden. Die Regelung sollen Sicherheit und Qualität verbessern. Worauf müssen Sie jetzt achten?