Preisanpassungsklauseln der Agger-Energie GmbH unwirksam II

Stand:
AG Gummersbach vom 04.05.2011 (16 C 142/10)
Off

Mangels wirksamer vertraglicher Grundlage hat ein Sonderkunde der Agger Energie GmbH einen Anspruch auf Rückerstattung zuviel gezahlter Beträge, soweit diese nicht verjährt sind. Das hat das Amtsgericht Gummersbach in einer Klage eines Verbrauchers vertreten durch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Agger Energie GmbH entschieden.

Das Gericht ist der Ansicht, dass die zugrunde liegende Preisänderungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agger Energie GmbH unwirksam ist. Durch den Wegfall der Preisänderungsklausel sei die Agger Energie GmbH nicht unangemessen belastet, da sie sich nach Ablauf der Mindestvertragszeit innerhalb einer kurzen Frist vom Vertrag hätte lösen können. Auch in der widerspruchslosen Zahlung des Kunden auf die Jahresabrechnung mit einseitig erhöhten Preisen konnte das Gericht kein Preisänderungsvertrag sehen. Vielmehr hätten beide Parteien zur Erfüllung des geschlossenen Gasliefervertrags geleistet.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Amtsgericht Gummersbach vom 04_05_2011 (16 C 142/10).pdf

Auszeichnung Verbraucherschule. Foto: Daniel Gebauer - vzbv

Auszeichnung als Verbraucherschule: Jetzt bewerben!

Die Auszeichnung Verbraucherschule geht in eine neue Runde: Schulen, die ihrer Schülerschaft Alltagskompetenzen vermitteln, können sich ab sofort als Verbraucherschule bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 1. Dezember 2023.
Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

Halbzeitbilanz des vbzv: Ampel hinkt bei Verbraucherthemen hinterher

Seit rund 2 Jahren regiert die Ampelkoalition. Zur Halbzeit zieht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Bilanz. Es gibt zwar Positives zu vermelden. Bei vielen Themen sieht der vzbv aber weiter offene Baustellen, wenn die Regierung Wirtschaft und Verbraucher:innen gleichermaßen stärken will.
Telefonberatung in Nordrhein-Westfalen

So erreichen Sie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Unsere Beratungsstellen erreichen Sie per Telefon und E-Mail. Auch über eine zentrale Hotline, das zentrale Kontaktformular auf unserer Internetseite sowie bei Facebook, Instagram und Twitter können Sie uns kontaktieren.