Gericht untersagt "immergrün" Abschlagserhöhungen und Lieferstopps

Stand:
LG Köln vom 08.12.2021 (33 O 226/21)
Off

Auf Antrag der Verbraucherzentrale NRW hat das Landgericht Köln dem Leverkusener Strom- und Gasanbieter „Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (REG)" per einstweiliger Verfügung die Erhöhung von Abschlagszahlungen sowie Belieferungsstopps für Strom- und Gaskund:innen der Marke „immergrün“ untersagt.

Abschlagserhöhungen für Strom und Gas zu erhöhen, ohne den  Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraumes zu berücksichtigen, ist offensichtlich unzulässig, wenn vorher die Preise nicht wirksam erhöht worden sind.

Der Leverkusener Energieversorger hatte darüber hinaus Rückfragen von Kund:innen zu den angekündigten Abschlagserhöhungen in eine Kündigung umgedeutet und den Belieferungsstopp angekündigt. In vielen Fällen wurde die Belieferung bereits tatsächlich eingestellt. Das LG Köln bestätigte die Auffassung der Verbraucherzentrale NRW, dass Kund:innen durch REG ein Gestaltungsrecht „angehängt“ wird, dass diese erkennbar nicht ausgeübt haben.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

LG Köln vom 08.12.2021 (33 O 226/21)

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.