Gericht untersagt "immergrün" Abschlagserhöhungen und Lieferstopps

Stand:
LG Köln vom 08.12.2021 (33 O 226/21)
Off

Auf Antrag der Verbraucherzentrale NRW hat das Landgericht Köln dem Leverkusener Strom- und Gasanbieter „Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (REG)" per einstweiliger Verfügung die Erhöhung von Abschlagszahlungen sowie Belieferungsstopps für Strom- und Gaskund:innen der Marke „immergrün“ untersagt.

Abschlagserhöhungen für Strom und Gas zu erhöhen, ohne den  Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraumes zu berücksichtigen, ist offensichtlich unzulässig, wenn vorher die Preise nicht wirksam erhöht worden sind.

Der Leverkusener Energieversorger hatte darüber hinaus Rückfragen von Kund:innen zu den angekündigten Abschlagserhöhungen in eine Kündigung umgedeutet und den Belieferungsstopp angekündigt. In vielen Fällen wurde die Belieferung bereits tatsächlich eingestellt. Das LG Köln bestätigte die Auffassung der Verbraucherzentrale NRW, dass Kund:innen durch REG ein Gestaltungsrecht „angehängt“ wird, dass diese erkennbar nicht ausgeübt haben.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

LG Köln vom 08.12.2021 (33 O 226/21)

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Kopf aus Glas mit Tabletten und Pillen

Endlich Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe?

Es ist eine langjährige Forderung der Verbraucherzentralen: Einheitliche europäische Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln.
Gullideckel mit der Aufschrift Fernwärme

Verbraucherzentrale Bundesverband prüft Sammelklage gegen die Stadtwerke Neubrandenburg: Betroffene gesucht

Kund:innen der Stadtwerke Neubrandenburg (neu.sw) sind mit sehr hohen Fernwärmerechnungen konfrontiert. Die Verbraucherzentrale hält die erfolgten Preiserhöhungen für unzulässig. Der vzbv geht daher gerichtlich gegen die Stadtwerke vor und prüft eine Sammelklage. Betroffene können sich melden.