Die Einwilligung zur Express-Schaltung bei Stromlieferungs-, Mobilfunk- und DSL-Verträgen lässt das Widerrufsrecht nicht entfallen

Stand:
LG Berlin vom 05.12.2014 (15 O 457/14)
Off

Die beklagte Primastrom GmbH vertreibt an der Haustür Strom-, Mobilfunk- und DSL-Verträge. Auf ihrem Formular verwendet sie die Klausel "Bei Einwilligung zur Express-Schaltung entfällt das Widerrufsrecht". Dies wurde Primastrom nun im von der Verbraucherzentrale NRW vor dem Landgericht Berlin erstrittenen Anerkenntnisurteil untersagt.

Wir sind der Ansicht, dass die Klausel den Verbraucher unangemessen benachteiligt, da sie das Widerrufsrecht bei Außergeschäftsraumverträgen entgegen den gesetzlichen Vorgaben beschränkt. Allein der Umstand, dass der Verbraucher eine zeitnahe Inanspruchnahme der Dienstleistung wünscht, führt nach § 356 BGB nicht zum Erlöschen des Widerrufsrechts. Das Widerrufsrecht würde auch nicht einmal dann vorzeitig erlöschen, wenn Primastrom sogar vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt. Erforderlich wäre vielmehr die vollständige Erbringung der Dienstleistung innerhalb der Frist.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Auszeichnung Verbraucherschule. Foto: Daniel Gebauer - vzbv

Auszeichnung als Verbraucherschule: Jetzt bewerben!

Die Auszeichnung Verbraucherschule geht in eine neue Runde: Schulen, die ihrer Schülerschaft Alltagskompetenzen vermitteln, können sich ab sofort als Verbraucherschule bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 1. Dezember 2023.
Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

Halbzeitbilanz des vbzv: Ampel hinkt bei Verbraucherthemen hinterher

Seit rund 2 Jahren regiert die Ampelkoalition. Zur Halbzeit zieht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Bilanz. Es gibt zwar Positives zu vermelden. Bei vielen Themen sieht der vzbv aber weiter offene Baustellen, wenn die Regierung Wirtschaft und Verbraucher:innen gleichermaßen stärken will.
Telefonberatung in Nordrhein-Westfalen

So erreichen Sie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Unsere Beratungsstellen erreichen Sie per Telefon und E-Mail. Auch über eine zentrale Hotline, das zentrale Kontaktformular auf unserer Internetseite sowie bei Facebook, Instagram und Twitter können Sie uns kontaktieren.