Gestaltung des Kündigungsbuttons von Sky rechtswidrig

Stand:
OLG München vom 20.03.2025 (6 U 4336/23 e)
LG München I vom 16.11.2023 (12 O 4127/23)
Off

Die Verbraucherzentrale NRW ist im Rahmen einer Klage gegen den Pay-TV Anbieter Sky vorgegangen. Das Unternehmen hatte den gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsbutton auf seiner Homepage hinter einer Schaltfläche versteckt, die am unteren Bildrand mit der Aufschrift  „Weitere Links einblenden“ beschriftet war. 

Nach dem Klick auf diese Schaltfläche erschienen im oberen Bereich der Webseite eine Vielzahl an Links. Unterhalb von diesen insgesamt 58 Links befand sich in kleinerer und grauer Schrift eine Schaltfläche mit der Aufschrift „Kündigen“. Diese Gestaltung stellte aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW einen Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben dar, nach denen der Kündigungsbutton für die Verbraucher:innen unmittelbar und leicht zugänglich sein muss.

Nachdem die Verbraucherzentrale NRW bereits erfolgreich vor dem Landgericht München I gegen Sky geklagt hatte, ging der Fall in die nächste Instanz. Nun bestätigt das Oberlandesgericht München die Entscheidung in weiten Teilen. Auch das Oberlandesgericht München sah durch die Platzierung des Kündigungsbuttons auf der Homepage die gesetzlichen Vorgaben als verletzt an und verurteilte den Anbieter, eine derartige Gestaltung zukünftig zu unterlassen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.
Kinder winken aus dem Dachfenster neben einer Photovoltaikanlage

Was kostet eine Photovoltaikanlage?

Wenn Sie eine Solarstromanlage anschaffen möchten, sollten Sie mehrere Angebote vergleichen.