Drosselung bei Internettarifen fürs Handy I

Stand:
LG Koblenz vom 13.07.2011 (1 HK 86/11)
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Mit: "Internet-Flat mit bis zu 7.200 kBit/s unbegrenzt surfen solange Sie wollen", warb die Firma 1&1 Mail & Media GmbH (gmx.de, web.de). Doch nach Nutzung eines Datenvolumens von 500 Megabyte im Monat (entspricht grob gerechnet Internetvideos in Spielfilmlänge) sollte laut der Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Übertragungsgeschwindigkeit auf GPRS-Niveau (maximal 64 Kilobit pro Sekunde im Download) gedrosselt werden.

Per einstweiliger Verfügung ist die Verbraucherzentrale NRW nun rechtlich gegen 1&1 vorgegangen. Die Richter untersagten die monierte Flatrate-Werbung im Internet, da Verbraucher:innen dadurch in die Irre geführt werden. Der angesprochene Verbraucher verstehe unter der Bezeichnung Flatrate einen Pauschaltarif. Mit einer Drosselung müsse aufgrund der Werbung nicht gerechnet werden, so das Gericht. Die Werbung verstoße daher gegen § 5 Absatz 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Der Beschluss ist rechtskräftig.

Ein Paar prüft die Rechung

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Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.