Verbraucherschutzstiftung in NRW

Die gemeinnützige Verbraucherschutzstiftung in NRW bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, privates Vermögen für Aufgaben des Verbraucherschutzes zur Verfügung zu stellen.
Off

Die gemeinnützige Verbraucherschutzstiftung in NRW bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, privates Vermögen für Aufgaben des Verbraucherschutzes zur Verfügung zu stellen. Sie können dadurch Mitverantwortung für die Stärkung und Weiterentwicklung von Aktivitäten in diesem wichtigen gesellschaftlichen Handlungsfeld übernehmen und durch ihr finanzielles Engagement eine sinnvolle Arbeit für die Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern sichern. Mit 10.000 Euro Stiftungskapital als Grundstock vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW ausgestattet, ist es Ziel der Stiftung, durch Beiträge von Bürgerinnen und Bürgern das Fundament zu legen, um weitere wichtige Vorhaben im Verbraucherschutz in NRW für die Menschen in unserem Land voranzubringen.

Die Verbraucherschutzstiftung in NRW hat jedoch keineswegs die Funktion eines bloßen Geldgebers, von dem Ersatzleistungen größeren Umfangs für ausbleibende staatliche Mittel erwartet werden. Vielmehr sollen durch sie neue Perspektiven eröffnet und zusätzliche Aktivitäten eingeleitet werden, die dazu beitragen, den Verbraucherschutz in NRW auszuweiten und zu verbessern. Hierzu kann die Stiftung zum Beispiel Veranstaltungen initiieren oder Gutachten in Auftrag geben.

Helfen Sie uns dabei

  • Spenden:
    Mit Spenden auf das Konto DE82 3702 0500 0008 1614 00 der Verbraucherschutzstiftung in NRW bei der Bank für Sozialwirtschaft können Sie Projekte der Verbraucherarbeit in Nordrhein-Westfalen zielgerichtet unterstützen.
  • Erbschaften und Legate
    Das deutsche Erbrecht sieht vor, dass Erblasser ihren Nachlass nach ihren eigenen Vorstellungen aufteilen oder auch einen Alleinerben einsetzen können ("Testierfreiheit") Hierfür muss jedoch in beiden Fällen ein Testament verfasst werden: Dabei kann auch die Verbraucherschutzstiftung in NRW als gemeinnützige Einrichtung bedacht werden. So kann die Verbraucherschutzstiftung in einem Testament als alleinige Erbin oder als Miterbin des Nachlasses eingesetzt werden. Mit einem Legat vermacht der Erblasser in seinem Testament der Verbraucherschutzstiftung in NRW eine von ihm gewählte Summe. Diese kann er der Stiftung entweder zu einer satzungsgemäßen Nutzung oder für einen besonderen, von ihm gewählten Zweck, zum Beispiel für bestimmte Aktivitäten wie Informationskampagnen oder Untersuchungen, vermachen.

Satzung: Die Satzung der Verbraucherschutzstiftung in NRW können Sie hier herunterladen.

Kontakt: Weitere Fragen zur Verbraucherschutzstiftung in NRW beantworten wir Ihnen gern: telefonisch unter 0211 91 380-1200 oder per E-Mail. Bitte beachten Sie: Auf diesem Wege ist keine Verbraucherberatung möglich, diese finden Sie hier.

Ratgeber-Tipps

Ab jetzt finanziell unabhängig
Frauen sind durchschnittlich weniger vermögend als Männer. Ihr Verdienst ist – häufig wegen Teilzeitarbeit – geringer.…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.