Verbraucherschutzstiftung in NRW

Die gemeinnützige Verbraucherschutzstiftung in NRW bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, privates Vermögen für Aufgaben des Verbraucherschutzes zur Verfügung zu stellen.
Off

Die gemeinnützige Verbraucherschutzstiftung in NRW bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, privates Vermögen für Aufgaben des Verbraucherschutzes zur Verfügung zu stellen. Sie können dadurch Mitverantwortung für die Stärkung und Weiterentwicklung von Aktivitäten in diesem wichtigen gesellschaftlichen Handlungsfeld übernehmen und durch ihr finanzielles Engagement eine sinnvolle Arbeit für die Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern sichern. Mit 10.000 Euro Stiftungskapital als Grundstock vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW ausgestattet, ist es Ziel der Stiftung, durch Beiträge von Bürgerinnen und Bürgern das Fundament zu legen, um weitere wichtige Vorhaben im Verbraucherschutz in NRW für die Menschen in unserem Land voranzubringen.

Die Verbraucherschutzstiftung in NRW hat jedoch keineswegs die Funktion eines bloßen Geldgebers, von dem Ersatzleistungen größeren Umfangs für ausbleibende staatliche Mittel erwartet werden. Vielmehr sollen durch sie neue Perspektiven eröffnet und zusätzliche Aktivitäten eingeleitet werden, die dazu beitragen, den Verbraucherschutz in NRW auszuweiten und zu verbessern. Hierzu kann die Stiftung zum Beispiel Veranstaltungen initiieren oder Gutachten in Auftrag geben.

Helfen Sie uns dabei

  • Spenden:
    Mit Spenden auf das Konto DE82 3702 0500 0008 1614 00 der Verbraucherschutzstiftung in NRW bei der Bank für Sozialwirtschaft können Sie Projekte der Verbraucherarbeit in Nordrhein-Westfalen zielgerichtet unterstützen.
  • Erbschaften und Legate
    Das deutsche Erbrecht sieht vor, dass Erblasser ihren Nachlass nach ihren eigenen Vorstellungen aufteilen oder auch einen Alleinerben einsetzen können ("Testierfreiheit") Hierfür muss jedoch in beiden Fällen ein Testament verfasst werden: Dabei kann auch die Verbraucherschutzstiftung in NRW als gemeinnützige Einrichtung bedacht werden. So kann die Verbraucherschutzstiftung in einem Testament als alleinige Erbin oder als Miterbin des Nachlasses eingesetzt werden. Mit einem Legat vermacht der Erblasser in seinem Testament der Verbraucherschutzstiftung in NRW eine von ihm gewählte Summe. Diese kann er der Stiftung entweder zu einer satzungsgemäßen Nutzung oder für einen besonderen, von ihm gewählten Zweck, zum Beispiel für bestimmte Aktivitäten wie Informationskampagnen oder Untersuchungen, vermachen.

Satzung: Die Satzung der Verbraucherschutzstiftung in NRW können Sie hier herunterladen.

Kontakt: Weitere Fragen zur Verbraucherschutzstiftung in NRW beantworten wir Ihnen gern: telefonisch unter 0211 91 380-1200 oder per E-Mail. Bitte beachten Sie: Auf diesem Wege ist keine Verbraucherberatung möglich, diese finden Sie hier.

Ratgeber-Tipps

Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Bundestag in Berlin

100 Tage Bundesregierung: Verbraucher:innen warten auf echte Entlastung

Strompreise, Lebensmittelkosten, Deutschlandticket: Vieles bleibt auf nach 100 Tagen, in denen die neue Bundesregierung im Amt ist, weiterhin offen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zieht eine gemischte Bilanz und fordert mehr Einsatz für die Alltagssorgen der Menschen.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Vitamine komme aus einer geöffneten Pille

Endlich Klartext bei Nahrungsergänzungsmitteln schaffen

Schlankheitspillen, Gelenkkapseln: Verbraucher:innen geben jährlich mehr als zwei Milliarden Euro für Nahrungsergänzungsmittel aus. Dabei sind die meisten überflüssig, andere mitunter sogar gefährlich.