Mafé Erdnusseintopf

Der aromatische vegane Eintopf macht satt und schmeckt der ganzen Familie.
Mafe in einer Schale
Off

Zutaten (für 4 Portionen):Besteck

  • 350 g Kohlrabi
  • 350 g Möhren
  • 600 g Kartoffeln
  • 2 mittelgroße Zwiebeln
  • 2 Knoblauchzehen
  • Currypulver
  • Rapsöl zum Anbraten
  • 2 große EL Erdnussmus
  • 2 EL Tomatenmark
  • 5 EL Sojasoße
  • 500 ml Gemüsebrühe
  • Jodsalz, Pfeffer

 

Tipp: 

Als Topping nach Belieben beispielsweise Erdnüsse in einer Pfanne kurz anrösten und über das Gericht geben.

Zubereitung:Topf

  1. Putzen Sie das Gemüse und die Kartoffeln und schneiden Sie sie in mundgerechte Stücke.
  2. Schälen Sie die Zwiebeln und schneiden Sie sie in Ringe. Schälen Sie den Knoblauch und hacken Sie ihn klein. Erhitzen Sie in einem großen Topf das Öl und braten Sie das Currypulver kurz an.
  3. Geben Sie dann die Zwiebeln und den Knoblauch dazu und dünsten Sie alles glasig.
  4. Geben Sie anschließend das Gemüse und die Kartoffeln zu und braten Sie es kurz mit an. Geben Sie Erdnussmus, Tomatenmark und die Sojasoße hinzu und löschen Sie alles mit Gemüsebrühe ab.
  5. Lassen Sie den Eintopf kurz aufkochen, decken Sie ihn zu und lassen ihn bei kleiner Hitze 20 bis 30 Minuten kochen, bis das Gemüse gar, aber noch bissfest ist. Ab und zu umrühren.
  6. Schmecken Sie ihn zum Schluss mit Salz und Pfeffer ab.

Guten Appetit!

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.