Preis für Verbraucherjournalismus: Diesen Monat noch bewerben

Pressemitteilung vom
Countdown läuft: Ausschreibung der Verbraucherzentrale NRW endet am 30. April 2024
  • Preisgeld von insgesamt 10.000 Euro in fünf Kategorien
  • Beiträge aus TV, Radio, Podcasts, Print und Online mit NRW-Bezug
  • Die Verleihung findet am 24. September 2024 in Düsseldorf statt
Off

Ob Energiekosten, Inflation bei Lebensmittelpreisen, Unwetterschutz oder irreführende Werbung: Herausragende Medienbeiträge zu Verbraucherthemen zeichnet die Verbraucherzentrale NRW seit 2022 mit einem eigenen Journalistenpreis aus. Für 2024 sind Preise in fünf Kategorien ausgelobt, dotiert mit jeweils 2.000 Euro. Bewerbungen sind noch bis zum 30. April 2024 möglich.

Welche Heizung ist die richtige? Wie plant man am besten eine Solaranlage? Welche Schäden nach Überschwemmungen sind versichert? Wie komme ich aus der Schuldenfalle? Wie enttarnt man Phishingmails und Fake-Shops? Und welche Nachhaltigkeitsversprechen sind im Handel erlaubt? Verbraucherjournalismus ist vielfältig und gefragt. Gerade in aufgeregten Zeiten sind gründliche Recherchen und aufklärende Berichte wichtig, idealerweise leicht verständlich und ansprechend aufbereitet. Journalist:innen, die über Verbraucherrechte berichten und einen klaren Fokus auf NRW haben, können sich für den Journalistenpreis der Verbraucherzentrale NRW 2024 bewerben.

„Mit der Auszeichnung fördern wir Autor:innen, die Verbraucherthemen auf den Grund gehen – verständlich und sachlich“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Denn Qualitätsjournalismus versetzt Menschen in die Lage, mit gut recherchierten Informationen individuelle Entscheidungen zu treffen oder sich gegen fragwürdige Anbieter zu wehren.“ Der Preis würdigt journalistische Arbeiten, die durch eine originelle Herangehensweise, eine investigative Eigenleistung oder eine außergewöhnliche Darstellung von verbraucherrelevanten Themen überzeugen.

Preise in fünf Kategorien

Der Journalistenpreis der Verbraucherzentrale NRW wird 2024 in fünf Kategorien vergeben: Print/Online, Video, Audio, Lokaljournalismus sowie dem Nachwuchspreis für Autor:innen bis 30 Jahre, Volontär:innen oder Studierende. Die eingereichten Arbeiten müssen zwischen dem 1. Mai 2023 und dem 30. April 2024 erstmalig veröffentlicht worden sein und einen NRW-Bezug haben.

Jury aus Journalismus, Wissenschaft und Verbraucherschutz

Über die Vergabe des Preises entscheidet eine unabhängige Jury aus kompetenten Expert:innen für Journalismus und Verbraucherthemen. In diesem Jahr sind das:

  • Anne Schneider, WDR, Leiterin der Programmgruppe Wirtschaft Aktuell/Hintergrund
  • Arne Meyer, Landesbüroleiter dpa NRW
  • Frank Stach, ehemaliger Vorsitzender des Deutschen Journalistenverbandes NRW und freier Autor
  • Prof. Dr. Barbara Brandstetter, Professorin für Wirtschaftsjournalismus an der Hochschule Neu-Ulm, langjährige Wirtschafts- und Finanzjournalistin
  • Stephanie Heise, Leiterin des Bereichs Verbraucherfinanzen bei der Verbraucherzentrale NRW und Mitglied der Geschäftsleitung, zuvor viele Jahre Wirtschaftsjournalistin

Der Preis ist mit insgesamt 10.000 Euro dotiert, gefördert aus Mitteln der Verbraucherschutzstiftung NRW. Die Preisverleihung findet am 24. September 2024 in Düsseldorf statt.

Weitere Informationen zum Journalistenpreis unter: www.verbraucherzentrale.nrw/journalistenpreis 

Laptop mit Kaffee, Blatt, Stift und Smartphone

Zum Presseportal der Verbraucherzentrale NRW

Serviceangebote und Informationsquellen für Journalistinnen und Journalisten

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten. Die Verbraucherzentrale NRW ist rechtlich gegen Meta aktiv geworden.
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.