Verbraucherschützer bündeln ihre Kräfte gegen unzulässige Riester-Rentenkürzungen

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale NRW geht gemeinsam mit der Bürgerbewegung Finanzwende juristisch gegen die Zurich Lebensversicherung vor.
  • Das Landgericht Köln hat eine Vertragsklausel der Zurich für unwirksam erklärt, die Kund:innen mit Riesterrenten bei der Auszahlung finanziell benachteiligt.
  • Die Zurich-Versicherung räumt sich dennoch weiterhin das Recht ein, in fondsgebundenen Riesterverträgen den Rentenfaktor herabzusetzen.
  • Die Klauseln sind bei anderen Versicherern ähnlich, deshalb gehen Verbraucherschützer von einer großen Zahl an Betroffenen aus.
Off

Die Bürgerbewegung Finanzwende und die Verbraucherzentrale NRW bündeln ihre Kräfte, um unrechtmäßige Rentenkürzungen des Lebensversicherers Zurich zu unterbinden. Da auch andere Versicherer ähnliche Vertragsklauseln nutzen, um Rentenansprüche zu mindern, ist es das Ziel der Verbraucherschützer, ein Grundsatzurteil zu erstreiten. Ein solches Urteil könnte Schätzungen zufolge tausenden Riester- und Lebensversicherungskund:innen mit fondsgebundenen Riesterverträgen zu höheren Renten verhelfen. Die Verbraucherzentrale NRW hat neben der Zurich bereits zwei weitere Versicherer abgemahnt.

Die Zurich hatte im Rechtsstreit mit einem Kölner Riester-Kunden vor dem Landgericht Köln (LG Köln) eine klare Niederlage in Sachen Rentenkürzung erlitten (Az.: 26 O 12/22). Finanzwende hatte den Kläger bei dem Rechtsstreit unterstützt. Die zunächst eingelegte Berufung zog der Versicherer später überraschend zurück und akzeptierte damit das Urteil. In der Folge musste die Zurich die einseitige Kürzung der Rentenansprüche des Kölners rückgängig machen und darf sich auch zukünftig nicht mehr auf die beanstandete Vertragsklausel berufen.

Gegenüber anderen Versicherten, die sich gegenüber der Zurich auf dieses Kölner Urteil berufen, erklärt der Versicherer nun, dass sich die rechtskräftige Entscheidung des LG Köln nur auf einen Einzelfall bezieht und für andere Kund:innen keine Wirkung entfaltet. Das geht aus Kundenschreiben der Zurich hervor, die den Verbraucherschützern vorliegen. Man sei nach wie vor der Auffassung, dass die Kürzung des Rentenfaktors rechtmäßig sei, schrieb der Versicherer.

Die Verbraucherzentrale NRW und Finanzwende gehen nun erneut und mit vereinten Kräften gegen die unrechtmäßigen Rentenkürzungen bei Zurich-Kunden vor. Die Verbraucherzentrale NRW hat die Zurich-Versicherung abgemahnt und wird, falls der Konzern nicht einlenkt, eine Verbandsklage erheben. Ein für die Versicherten positives Urteil hätte dann Auswirkungen auf alle Betroffenen, die diese Klausel in ihren Verträgen haben.

„Mit Prozess- und Hinhaltetaktik sollten Anbieter in einer so wichtigen Frage wie der Kürzung von Rentenansprüchen nicht durchkommen“, sagt Stephanie Heise, Bereichsleiterin Verbraucherfinanzen bei der Verbraucherzentrale NRW. Britta Langenberg, Bereichsleiterin Verbraucherschutz bei Finanzwende, ergänzt: „Die Zurich will das Kölner Urteil, das die Geschäftspraxis des Versicherers für nicht rechtmäßig erklärt hat, offenbar in der Schublade verschwinden lassen. Das ist für Verbraucher:innen nicht akzeptabel.“

Auch die Axa hat Kundenansprüche gekappt

Neben der Zurich hat die Verbraucherzentrale NRW aktuell noch zwei weitere Anbieter wegen unrechtmäßiger Rentenkürzungen abgemahnt: Die Axa Lebensversicherung und die LPV Lebensversicherung (ehemals Postbank Lebensversicherung) hatten die Ansprüche von Kund:innen ebenfalls gekappt. „Die Klauseln, auf die sich die Anbieter dabei berufen, sind bei diesen beiden Versicherern ähnlich wie bei der Zurich. Wir gehen davon aus, dass noch weitere Anbieter den Rentenfaktor aufgrund unwirksamer Klauseln herabgesetzt haben und damit noch deutlich mehr Kund:innen betroffen sind“, betont Heise.

Beispielrechnung: So wichtig ist der Rentenfaktor

Wie deutlich die Kürzung für Betroffene ausfallen kann, ist indivduell unterschiedlich. Grundsätzlich legt der Rentenfaktor in einem Riester-Vertrag fest, wie viel Geld Kund:innen pro 10.000 Euro Kapital später als Rente erhalten. In dem Verfahren gegen die Zurich betrug der Rentenfaktor 37,34 Euro. Während der Ansparphase wurde er schließlich auf 27,97 Euro gekürzt. Bei einem Vertragsguthaben zu Beginn der Rentenphase von beispielsweise 100.000 Euro müsste die Zurich regulär eine monatliche Rente von 373,40 Euro zahlen. Nach der Kürzung wären es nur noch 279,70 Euro monatlich.

Weiterführende Infos und Links:

Laptop mit Kaffee, Blatt, Stift und Smartphone

Zum Presseportal der Verbraucherzentrale NRW

Serviceangebote und Informationsquellen für Journalistinnen und Journalisten

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.