Statement: Die EuGH-Entscheidung zur Restschuldbefreiung war überfällig

Pressemitteilung vom
Der Europäische Gerichtshof hat heute geurteilt, dass Daten über alte Schulden nach einer erfolgreich durchlaufenen Privatinsolvenz bei der Schufa und anderen Wirtschaftsauskunfteien nur noch für sechs Monate gespeichert werden dürfen und nicht mehr wie bisher für drei Jahre.
Off

Wolfgang Schuldzinski, Vorstand Verbraucherzentrale NRW, begrüßt diese überfällige Entscheidung und fordert, dass nun die datenschutzrechtlichen Vorschriften daran angepasst werden müssen.

„Das Verbraucherinsolvenzverfahren muss eine echte zweite Chance sein, und das funktioniert nur, wenn der Eintrag der Restschuldbefreiung für sechs Monate statt für drei Jahre gespeichert wird. Genau das haben wir als Verbraucherzentrale NRW immer gefordert. Die Schufa hat die kürzere Speicherung bereits umgesetzt, andere Auskunfteien müssen nun folgen. Dafür muss der Gesetzgeber entsprechende gesetzliche Vorgaben schaffen. Das muss auch für erfolgreiche außergerichtliche Einigungen gelten. Die bisherige lange Speicherung führte dazu, dass Betroffene trotz abgebauter Schulden oft noch jahrelang Schwierigkeiten hatten, Miet-, Telefon- oder Energieverträge zu erhalten.“

Zum Presseportal der Verbraucherzentrale NRW

Serviceangebote und Informationsquellen für Journalistinnen und Journalisten

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH-Urteil gegen Parship: Vertragsverlängerungen teilweise unwirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Brandenburg gegen die Online-Partnervermittlung entschieden. Automatische Verlängerungen von Sechs-Monats-Verträgen waren unwirksam. Betroffenen stehen Rückzahlungen zu.
Das neue Logo der Verbraucherzentrale

Ein neuer Look für die Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentralen setzen sich tagtäglich für Ihre Rechte ein: mit unabhängiger Beratung, verlässlichen Informationen und einem klaren Ziel – Ihre Interessen zu schützen. Damit Sie uns noch leichter finden und überall direkt erkennen, treten wir seit Mitte Juli 2025 in einem neuen Look auf.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH ebnet Weg für Erstattungen nach Sammelklage gegen Parship

Der vzbv hatte mit einer Sammelklage automatische Vertragsverlängerungen von Parship angegriffen. Der Bundesgerichtshof hat die Verlängerungen teilweise für unwirksam erklärt. Verbraucher:innen können Rückzahlungen verlangen. Ein fristloses Kündigungsrecht hat das Gericht nicht anerkannt.