Solarspeicher-Garantien: Senec lenkt bei allen kritisierten Klauseln ein

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Solarstromspeicher-Hersteller Senec hat bezüglich seiner kritisierten Garantiebedingungen auf voller Linie eingelenkt.

Solarspeicher-Garantien: Senec lenkt bei allen kritisierten Klauseln ein

Abschreckende Kostenabwälzung auf die Kunden gestoppt

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Solarstromspeicher-Hersteller Senec hat bezüglich seiner kritisierten Garantiebedingungen auf voller Linie eingelenkt. Per Anerkenntnisurteil ist nun klargestellt: Das Unternehmen darf in seinen AGB nicht uneingeschränkt in Aussicht stellen, ihm entstehende Prüfkosten vom Garantienehmer zurückzufordern, wenn sich eine Inanspruchnahme der Garantie als unzulässig erweist. Außerdem darf eine Unterbrechung der Spannungsversorgung nicht pauschal zum Ausschlussgrund für die Garantie gemacht werden. Nach Klage der Verbraucherzentrale NRW erklärte die hundertprozentige Tochter des Energiekonzerns EnBW nun für diese beiden strittigen Klauseln Unterlassung. Für einige weitere Punkte war dies außergerichtlich bereits im Januar geschehen.

„Gerade die Klausel zur Kosteneinforderung bei unberechtigter Garantieinanspruchnahme ist perfide“, erklärt Jurist Holger Schneidewindt von der Verbraucherzentrale NRW. „Sie kann Verbraucher davon abschrecken, berechtigte Ansprüche geltend zu machen, weil sie fürchten, dass sie auf Zusatzkosten sitzenbleiben.“ Bei der Klausel zur Spannungsversorgung verhalte es sich im Grunde ähnlich wie bei der bereits im Januar einkassierten Bedingung der permanenten Internetverbindung: Dieser Ausschlussgrund sei intransparent, und eine Spannungsunterbrechung dürfe nicht ohne Rücksicht auf einen Kausalzusammenhang mit dem jeweils entstandenen Schaden zum Ausschlussgrund für jegliche Garantieansprüche werden.

Mehr Informationen zum bisherigen Verlauf der Verfahren gegen die Garantiebedingungen von Senec und vier weiteren Batteriespeicherherstellern gibt es unter www.verbraucherzentrale.nrw/abmahnungen-batteriespeicher.

Gegen unzulässige Klauseln in Garantiebedingungen für Batteriespeicher geht die Verbraucherzentrale NRW im Rahmen des Projekts Energie2020 vor, das mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und der EU gefördert wird.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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