„Ikea-Solaranlage“: Möbelhaus muss klarer machen, dass es nicht Anbieter ist
Tatsächlicher Verkäufer Solarcentury mit vielen unwirksamen Klauseln
Ikea ist nicht Verkäufer der Solaranlage „Solstråle“, für die das Unternehmen im Internet und in den Filialen wirbt. Darauf muss Ikea klarer und deutlicher hinweisen. Mit dieser Position hat die Verbraucherzentrale NRW sowohl die Möbelhauskette als auch deren Kooperationspartner, den Photovoltaik-Anbieter Solarcentury Microgen (Deutschland) GmbH, abgemahnt. Beide Firmen haben nun umfassende Unterlassungserklärungen abgegeben.
Die Ikea Deutschland GmbH & Co. KG bewirbt seit Januar bundesweit Photovoltaikanlagen von Solarcentury mit dem Namen Solstråle, die online bestellt werden können. Nach Einschätzung der Verbraucherschützer führen Werbung, der E-Mail-Verkehr im Bestellvorgang sowie weitere Bestelldokumente für diese Anlagen in die Irre: Sie lassen an vielen Stellen Ikea als einen Vertragspartner der Käufer erscheinen, obwohl dies tatsächlich ausschließlich Solarcentury ist. Rechtlich gebotene, ausreichend klare Hinweise auf diese Konstellation würden nicht gegeben, befindet die Verbraucherzentrale.
„Wer glaubt, einen Vertrag mit Ikea zu schließen, hat ein Bild im Kopf: Ein finanziell sicher aufgestelltes Großunternehmen mit dichtem Filialnetz und Kundenservice. Das können entscheidende Kaufkriterien sein. Aber diese Erwartungen werden bei den Solstråle-Anlagen enttäuscht“, erklärt Holger Schneidewindt, Jurist bei der Verbraucherzentrale NRW. Insbesondere sei Ikea nicht der richtige Ansprechpartner für Kunden zum Beispiel bei Gewährleistungs- und Garantiefällen. Die Werbung mit der Beteiligung von Ikea muss deshalb geändert werden – dazu haben sich beide Unternehmen mit ihren Unterlassungserklärungen verpflichtet. Zur Umsetzung haben sie Zeit bis 10. Mai 2019.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des tatsächlichen Vertragspartners Solarcentury enthalten zudem viele Klauseln, die die Verbraucherzentrale NRW als unzulässig und damit unwirksam einstuft. Besonders schwer wiegt demnach die unklare Preisgestaltung: Solarcentury behält sich Preisänderungen oder sogar den Rücktritt vom Vertrag unter nicht eindeutig festgelegten Umständen vor. Auch Grundlage und Verbleib einer 200-Euro-Anzahlung bleiben völlig unklar. Diverse weitere unzulässige Klauseln beklagen die Verbraucherschützer in dem AGB-Abschnitt zur sogenannten Installationsgarantie, die Solarcentury zusätzlich zu den Herstellergarantien für Solarmodule, Speicher und Wechselrichter anbietet. Darunter fallen etwa die Forderung einer permanenten Online-Verbindung, schwammig formulierte Ausschlussgründe und die Ankündigung einer Ausgleichszahlung statt Reparatur im Schadensfall. Diese und weitere Klauseln der aktuellen Solarcentury-AGB seien nicht hinnehmbar, so Jurist Schneidewindt.
Mit der Unterlassungserklärung sichert Solarcentury zu, auf die monierten Klauseln zu verzichten und sich ab sofort bei bestehenden Verträgen nicht mehr auf sie zu berufen.
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