OLG München bestätigt: Kündigungsbutton von Sky ist zu versteckt

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale NRW klagt erfolgreich vor dem Oberlandesgericht München
  • Sky verstößt mit seiner Platzierung des Kündigungsbuttons gegen gesetzliche Vorgaben
  • Verbraucherzentrale NRW setzt erneut Kündigungsrechte gegen große Unternehmen durch
  • Ab Juni 2026 wird auch der Widerrufsbutton zur Pflicht
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Bereits seit Juli 2022 ist der sogenannte Kündigungsbutton gesetzlich vorgeschrieben: Unternehmen, die ihre Vertragsabschlüsse online anbieten, müssen ihren Kund:innen eine einfache, gut sichtbare Möglichkeit zur Online-Kündigung bieten. Doch zahlreiche Anbieter haben diese Vorgabe nicht richtig umgesetzt– darunter auch die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG. Nachdem die Verbraucherzentrale NRW bereits erfolgreich vor dem Landgericht München I gegen Sky geklagt hatte, ging der Fall in die nächste Instanz. Nun bestätigt das Oberlandesgericht München die Entscheidung in weiten Teilen (21.03.2025, Az.6 U 4336/23 e).

„Das Urteil ist ein wichtiger Sieg für Verbraucher:innen, denn es setzt ein klares Signal: Unternehmen müssen gesetzliche Vorgaben zur Kündigung ernst nehmen. Wer unnötige Hürden aufbaut, handelt rechtswidrig“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Der Kündigungsbutton auf der Internetseite von Sky war hinter einer Schaltfläche versteckt, die am unteren Bildrand mit der Aufschrift „Weitere Links einblenden“ beschriftet war. Nach dem Klick auf diese Schaltfläche erschienen im oberen Bereich der Webseite eine Vielzahl an Links zu den Themen „Angebote & Pakete“, „Top Unterhaltung“, „Live Sport“ usw.

Unterhalb von diesen insgesamt 58 Links befand sich in kleinerer und grauer Schrift eine Schaltfläche mit der Aufschrift „Kündigen“. Diese Gestaltung widerspricht den gesetzlichen Vorgaben, nach denen der Kündigungsbutton unmittelbar und leicht zugänglich sein muss. Sky ist nicht das erste Unternehmen, das gegen die klaren Regeln zum Kündigungsbutton verstoßen hat. Die Verbraucherzentrale NRW hat bereits erfolgreich gegen NetCologne, 1&1 Telecom und die Schufa geklagt.

2026 kommt der Widerrufsbutton

Neben dem Kündigungsbutton wird künftig auch der Widerrufsbutton Pflicht. Online geschlossene Verträge sollen ab Juni 2026 nicht nur mit einem Klick gekündigt, sondern auch widerrufen werden können. „Wir werden genau im Blick behalten, ob Unternehmen die neuen Vorgaben korrekt umsetzen“, so Schuldzinski. „Leider zeigt die Erfahrung mit dem Kündigungsbutton, dass viele Anbieter die Rechtslage ignorieren, bis sie abgemahnt oder verklagt werden.“

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