20 Jahre: Erfolgreiche Beratung für Menschen in finanzieller Not

Pressemitteilung vom
Ausbau der Schuldnerberatung und verkürztes Insolvenzverfahren gefordert.

20 Jahre: Erfolgreiche Beratung für Menschen in finanzieller Not
Ausbau der Schuldnerberatung und verkürztes Insolvenzverfahren gefordert

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Mehr als 61.000 Betroffenen hat die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung der Verbraucherzentrale NRW in den vergangenen 20 Jahren einen Ausweg aus dem Schuldenkarussell gezeigt. 1999 eröffnete der Gesetzgeber mit der neuen Insolvenzordnung erstmals auch für Privatleute die Chance auf einen finanziellen Neuanfang. „Bis dahin bedeutete Überschuldung ein lebenslängliches Dasein am Existenzminimum in sozialer und wirtschaftlicher Ausgrenzung. Am Ende des Verbraucherinsolvenzverfahrens stand nun die Aussicht, auch von allen Restschulden befreit zu werden“, unterstreicht NRW-Verbraucherzentralenvorstand Wolfgang Schuldzinski die große Bedeutung des Verfahrens, das in diesem Jahr 20 Jahre alt wird. Dennoch gibt es bei der praktischen Umsetzung – trotz zwischenzeitlicher Reformen – noch Schattenseiten und Nachbesserungsbedarf im Gesetz. Und die Forderung nach einem rechtzeitigen Zugang zur Schuldnerberatung für jedermann ist angesichts von 6,93 Millionen Überschuldeten weiter aktuell.

Bundesweit sind – Tendenz steigend – mehr als zehn Prozent der Menschen überschuldet. Das bedeutet, dass ihre Einnahmen dauerhaft nicht ausreichen, um Miete, Lebenshaltungskosten, Rechnungen, Raten und andere Verbindlichkeiten zu bezahlen. Überschuldung kann jeden treffen: Arbeitslosigkeit, Trennung, Tod eines Partners, Krankheit oder Unfall, aber auch eine gescheiterte Selbstständigkeit sind Ursachen für existenzielle Finanznöte. So zeigt es der Blick in die Ratsuchenden-Statistik der Verbraucherzentrale NRW, die in 13 Städten kostenlos Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung anbietet.

„Seit dem Start der Insolvenzordnung haben wir über 61.000 Betroffene mit Schuldenproblemen begleitet. Davon profitierten auch viele Angehörige, vor allem Kinder“, bilanziert Schuldzinski die Erfolgszahlen: „Mehr als 14.000 Verbraucherinsolvenzverfahren wurden mit Unterstützung unserer rund 30 spezialisierten Beratungskräfte eingeleitet.“

In der täglichen Arbeit haben die Fachleute jedoch einige Konstruktionsfehler des Gesetzes ausgemacht: „Das überwiegend sechsjährige Verfahren erweist sich für die meisten Betroffenen als zu kompliziert und zu lang“, mahnt Schuldzinski die schnelle Umsetzung einer EU-Richtlinie an. Die sieht vor, dass Schuldenfreiheit in der Regel nach drei Jahren erreicht werden kann. „Das würde einen schnelleren Neuanfang ermöglichen – mit besseren Chancen auf einen Arbeitsplatz und Teilhabe am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben“, so der Verbraucherzentralenvorstand.

Trotz Landesförderung von anerkannten Schuldnerberatungsstellen und des Engagements vieler Kommunen ist der schnelle Zugang zur Beratung und zum Verfahren immer noch nicht für alle gewährleistet, insbesondere nicht für Erwerbstätige und Rentner. Die Verbraucherzentrale NRW fordert deshalb einen bedarfsgerechten Ausbau.

Sich bei Schuldenproblemen schnell und ohne falsche Scham fachkundige Unterstützung zu suchen – dieser Appell an Betroffene ist nach 20 Jahren Verbraucherinsolvenzverfahren weiter aktuell.

Zur Übersicht der anerkannten Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen der Verbraucherzentrale NRW: www.verbraucherzentrale.nrw/schuldnerberatung

Einen Rückblick auf 20 Jahre Privatinsolvenz gibt es unter: www.verbraucherzentrale.nrw/privatinsolvenz-nrw

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