Bruch von Preisgarantien durch ExtraEnergie GmbH rechtswidrig

Pressemitteilung vom
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat in seinem heutigen Urteil (Az. I-20 U 318/22) Preiserhöhungen der ExtraEnergie GmbH von Ende Juli 2022 als rechtswidrig bewertet.
  • OLG Düsseldorf bestätigt Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale NRW
  • Höhere Beschaffungspreise für Strom und Gas rechtfertigen keine Erhöhungen bei vereinbarter Preisgarantie
  • Betroffene sollten sich gegen unzulässige Preiserhöhungen wehren und Fälle für eine mögliche Musterklage melden
Off

Begründet wurde die Erhöhung trotz bestehender Preisgarantie seitens des Anbieters gegenüber Kund:innen mit dem Anstieg der eigenen Beschaffungskosten durch die hohen Preise auf den Großhandelsmärkten. Ein Recht zur einseitigen Preiserhöhung habe dem Anbieter unter den gegebenen Umständen aber nicht zugestanden, so die Bewertung durch das Gericht.

„Auch in Krisenzeiten sind bestehende Verträge einzuhalten. Verbraucher:innen müssen sich auf zentrale Vertragsbedingungen wie eine Preisgarantie verlassen können“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Die Bestätigung unserer Rechtsauffassung durch das OLG Düsseldorf stärkt die Verbraucher:innen bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.“

Verbraucher:innen können sich wehren

Auch wenn die gerichtliche Bewertung der Preiserhöhung als rechtswidrig keine Auswirkungen auf Einzelfälle hat, sollten Betroffene im Erhöhungsfall trotz Preisgarantie auf das Urteil des OLG Düsseldorf verweisen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) prüft darüber hinaus  aktuell, im Wege einer Musterklage verbindlich feststellen zu lassen, dass die Preiserhöhungen von ExtraEnergie unwirksam waren. Betroffene Verbraucher:innen können sich unter www.musterfeststellungsklagen.de/ExtraEnergie melden und können sich gegebenenfalls später einer entsprechenden Klage anschließen. 

Verbraucherschutz gestärkt trotz Antragsabweisung

Mit dem Urteil entschied das OLG Düsseldorf über die Berufung der ExtraEnergie GmbH gegen ein Urteil des Landgerichts (LG) Düsseldorf vom 23. November 2022 (Az. 12 O 247/22). Dieses hatte die Preiserhöhung ebenfalls als unzulässig bewertet und dem Anbieter unter anderem untersagt, entsprechende Preiserhöhungsschreiben zu versenden sowie den betroffenen Kund:innen die erhöhten Preise in Rechnung zu stellen. Obwohl das OLG Düsseldorf die Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale teilt und ein Preisanpassungsrecht verneint, wurde die im Streit stehende einstweilige Verfügung durch das Gericht insoweit aufgehoben.

Hintergrund ist die Frage, in welchen Fällen Verbraucherverbände gegen Schreiben von Unternehmen, in denen ein Preiserhöhungsrecht behauptet wird, mit dem Instrument der Unterlassungsklage nach dem Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb (UWG) vorgehen können. Das OLG Düsseldorf verneint dies für den konkreten Fall.

Weitere Informationen und Links

Zum Presseportal der Verbraucherzentrale NRW

Serviceangebote und Informationsquellen für Journalistinnen und Journalisten

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Gullideckel mit der Aufschrift Fernwärme

Verbraucherzentrale Bundesverband prüft Sammelklage gegen die Stadtwerke Neubrandenburg: Betroffene gesucht

Kund:innen der Stadtwerke Neubrandenburg (neu.sw) sind mit sehr hohen Fernwärmerechnungen konfrontiert. Die Verbraucherzentrale hält die erfolgten Preiserhöhungen für unzulässig. Der vzbv geht daher gerichtlich gegen die Stadtwerke vor und prüft eine Sammelklage. Betroffene können sich melden.
Fernwärme

Verbraucherzentrale Bundesverband prüft Sammelklage gegen die Avacon Natur GmbH: Betroffene Fernwärmekund:innen gesucht

Fernwärmekund:innen des Unternehmens waren in den vergangenen Jahren teils mit sehr hohen Rechnungen konfrontiert. Die Verbraucherzentrale hält die erfolgten Preiserhöhungen für unzulässig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geht daher gerichtlich gegen das Unternehmen vor. Wenn sich genügend Betroffene melden, soll eine Sammelklage erhoben werden.