Die Toten Hosen: Geld zurück für Konzerttickets

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Erfolgreiche Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen den Ticketvermittler "Kauf mich GmbH": Wer Karten für ausgefallene Konzerte der Toten Hosen gekauft hat, kann den kompletten Ticketpreis zurückverlangen. Unser kostenloser Musterbrief hilft dabei.
Gruppenbild der 5 Mitglieder der Düsseldorfer Band Die Toten Hosen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die "Kauf mich GmbH" muss den Ticketpreis für ausgefallene Konzerte inklusive Vorverkaufsgebühren erstatten.
  • Wenn Sie das Geld erstattet haben möchten, können Sie ihre Ansprüche innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung von 3 Jahren stellen.
  • Dafür können Sie unseren kostenlosen Musterbrief verwenden.
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Die Tournee "Alles ohne Strom" der Düsseldorfer Punkrockband "Die Toten Hosen" fiel der Corona-Pandemie zum Opfer. Nachdem die Konzerte abgesagt wurden, warteten viele Fans vergeblich auf die vollständige Erstattung ihrer Ticketkosten. Die "Kauf mich GmbH" regelte als Ticketvermittlerin den Verkauf und die Rückabwicklung sämtlicher Tourneekarten der Band und behielt die Vorverkaufsgebühr ein. Außerdem befristete sie den Erstattungsanspruch über das Online-Kundenkonto auf Ende Oktober 2020.

Nachdem wir geklagt haben, hat das Landgericht Traunstein nun beides für unzulässig erklärt (Az. 7 O 1732/20). Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Kauf mich GmbH hat am 7. Juli 2022 Berufung eingelegt. Wer aber den vollen Ticketpreis erstattet haben möchte, kann ihn mit der Entscheidung im Rücken und unserem Musterbrief einfordern.

Besonders dreist: Die Vorverkaufsgebühren waren beim Kauf nicht ausgewiesen. Verbraucher:innen konnten also gar nicht wissen, ob und in welcher Höhe Gebühren erhoben wurden. Einer Ticketkundin wurden für 4 Tickets nur 189,60 Euro von dem bezahlten Gesamtpreis in Höhe von 212 Euro erstattet. Beim Verkauf der Tickets war explizit dieser Gesamtpreis sowie eine Gebühr für Porto und Verpackung, jedoch keine Vorverkaufsgebühr verlangt worden.

Ebenso willkürlich war die Frist, die die "Kauf mich GmbH" ihren Kund:innen gesetzt hatte, um Erstattungsansprüche über das Online-Kundenkonto einzureichen. Denn solche Ansprüche können innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist geltend gemacht werden. Und die beträgt 3 Jahre – bei einem Ticketkauf im Jahr 2019 also bis Ende des Jahres 2022. Eine Verkürzung der Frist sei nicht zulässig, hat das Gericht geurteilt.

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