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Das Wichtigste in Kürze:
Die Online-Handelsplattform Amazon hat für den Zusatzdienst „Amazon Prime“ bei bestehenden Verträgen ohne Zustimmung der Kund:innen die Preise erhöht.
Die Verbraucherzentrale NRW hält die zugrundeliegende AGB-Klausel für unangemessen benachteiligend und intransparent und die Preiserhöhung für Bestandskunden damit für rechtswidrig. Die Klage umfasst die einseitige Preiserhöhung 2022 für Primeabos mit monatlicher und jährlicher Zahlweise und auch Prime-Studentabos mit monatlicher und jährlicher Zahlweise. (Neuverträge sind nicht Bestandteil der Klage). Mit der Sammelklage wollen wir die erhöhten Abo-Preise/Entgelte vom Anbieter für die Betroffenen zurückholen. Es soll klargestellt werden, dass einseitige Preiserhöhungen so nicht möglich waren.
Für die Betroffenen geht es um unterschiedliche Beträge. Der Betrag hängt im Einzelfall davon ab, für welchen Zeitraum jemand den erhöhten Preis gezahlt hat und welche Zahlweise gewählt wurde. Amazon soll die jeweilige Differenz zwischen ursprünglich vereinbartem Preis und dem neuen Preis zurückerstatten.
Der Preis stieg mit Wirkung zum 15.09.2022 von 7,99 Euro auf 8,99 Euro bei monatlicher Zahlweise. Bei jährlicher Zahlweise von 69, 00 Euro auf 89,90 Euro. Im Studenten-Abo stieg der Preis von 3,99 Euro auf 4,49 Euro pro Monat und von 34,00 Euro auf 44,90 Euro pro Jahr.
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Sie können sich der Sammelklage anschließen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ins Klageregister eintragen. Wenn die Klage Erfolg hat, können angemeldete Verbraucher:innen direkt Rückerstattungen erhalten.
Bitte beachten Sie
Derzeit gehen die Verbraucherzentralen in zwei Sammelklagen gegen den Internetkonzern Amazon EU S.à.r.l. vor. Die Verbraucherzentrale Sachsen klagt gegen die Erhöhung der Werbequote im Streaming-Dienst "Prime Video" aus Februar 2024. Die Verbraucherzentrale NRW klagt gegen die Preiserhöhung des Amazon-Prime-Abonnements im Sommer 2022.
Es handelt sich um zwei unabhängige Verfahren. Betroffene Verbraucher:innen können sich für die Sammelklage zur Werbeeinblendung im Klageregister anmelden. Infos zur Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen bekommen Sie auf dieser Internetseite.
Wir beantworten in unseren FAQ die häufigsten Fragen zur Klage gegen Amazon.
Die Verbraucherzentralen und ihr Bundesverband gehen juristisch gegen Anbieter vor, die gegen Verbraucherrecht verstoßen. Hier erfahren Sie mehr über Abmahnungen, Klagen und Urteile.