Millionen Verbraucher:innen in Deutschland erhielten im Sommer 2022 eine Mitteilung des Internetkonzerns Amazon EU S.à.r.l., wonach der Preis für das Prime-Abonnement zum 15. September 2022 angehoben werde. Amazon begründete die Erhöhung mit „generellen und wesentlichen Kostenänderungen aufgrund von Inflation“. Seitdem kostet Amazon Prime bei monatlicher Zahlung 8,99 Euro statt 7,99 Euro, bei jährlicher Zahlung 89,90 statt 69 Euro – eine Steigerung um bis zu 30 Prozent. Die Verbraucherzentrale NRW klagte dagegen mit Erfolg vor dem Landgericht Düsseldorf (Az. 12 O 293/22, 15.01.2025) und wurde nun auch in zweiter Instanz vom Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. I-20 U 19/25, 30.10.2025) bestätigt.
Das OLG Düsseldorf wies die Berufung von Amazon zurück und bestätigte die Auffassung der Verbraucherzentrale NRW: Die zugrunde liegende Preisanpassungsklausel sei unwirksam, da sie Amazon einseitig und ohne transparente Kriterien die Möglichkeit zur Preisänderung einräumt, so das Gericht. Eine Preiserhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung der Kund:innen sei daher unzulässig. „Das ist ein wichtiges Signal für Verbraucher:innen“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Unternehmen dürfen Preise für laufende Verträge nicht nach Belieben anpassen. Das OLG Düsseldorf hat klar gemacht, dass Kund:innen auf faire und transparente Vertragsbedingungen vertrauen dürfen.“
Verbraucher:innen können Amazon unter Bezugnahme auf das aktuelle Urteil zur Rückzahlung der zu viel gezahlten Beträge auffordern. Die Verbraucherzentrale NRW plant zudem eine Sammelklage, um die Beträge auf dem gerichtlichen Weg für die Verbraucher:innen kollektiv einzufordern. Bereits jetzt können sich Interessierte für den Newsletter zur Sammelklage anmelden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.
Weiterführende Informationen:
Alle Informationen zur Sammelklage gegen Amazon und die Anmeldung zum Newsletter unter: www.sammelklagen.de/node/102655
