Pflanzen für den Vorgarten

Stand:
Pflanzen besitzen Superkräfte: Sie können sowohl Hitze, Trockenheit als auch Starkregen etwas entgegensetzen. Ob trocken oder eher sehr feucht: Wichtig ist die passende Auswahl der Pflanzen für den jeweiligen Standort im Garten und Vorgarten.

Was Sie bei der Gestaltung des Vorgartens beachten sollten:

  • Zuerst die Bäume pflanzen, dann die Sträucher, Solitärstauden und zum Schluss die Bodendecker.
  • Die maximale Wuchshöhe und -breite bestimmen den Platzbedarf.
  • Die Pflanzen entsprechend der Licht- und Bodenverhältnisse auswählen.
  • Plätze unter Bäumen und Großsträuchern liegen in der Vegetationsperiode oft im Schatten oder Halbschatten.
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Die richtige Pflanzenwahl für Trockenheit:

Angesichts der durch den Klimawandel immer häufiger und länger anhaltenden Trockenheit hilft die richtige Wahl der Pflanzen für den Vorgarten bei der Anpassung:  Pflanzen mit geringerem Wasserbedarf bieten die Möglichkeit Wasser zu sparen.

Unsere Pflanzliste enthält eine exemplarische Auswahl an Pflanzen, die an trockene Verhältnisse angepasst sind und daher mit relativ wenig Wasser auskommen.

Pflanzen für feuchte und nasse Standorte:

Starkregen, aber auch ein verdichteter Boden oder die natürliche Bodenbeschaffenheit (stark lehmig, tonig) können an anderer Stelle zu Staunässe führen. Den Boden sickerfähiger zu machen, um Staunässe vorzubeugen ist eine Variante der Anpassung an Starkregen. Dies kann man bei von Natur aus extrem schweren Böden beispielsweise über den Einbau von Drainageelementen erreichen oder mit einem Austausch des Bodens bzw. einer Anreicherung mit Sand und Kompost. Ist der Boden nur aufgrund seiner Behandlung verdichtet, etwa durch schwere Lasten darauf, hilft auch ein tiefes Umgraben und dadurch Lockern und Belüften des Bodens.

Eine andere, auch ergänzende Variante, ist die Auswahl standortangepasster Pflanzen. Hier kommen Pflanzen zum Einsatz, die mit feuchtem Boden und wechselnder Nässe gut zurechtkommen, wie zum Beispiel

  • an halbschattigen Standorten der Faulbaum (Frangula alnus), die Bach-Nelkenwurz (Geum rivale) und der Kriechende Hahnenfuß (Ranunculus repens)
  • an sonnigen bis halbschattigen Standorten die Pracht-Nelke (Dianthus superbus), das Sumpf-Vergissmeinnicht (Myosotis palustris), die Gelbe Wiesenraute (Thalictrum flavum), der Arznei-Baldrian (Valeriana officinalis)
  • an vollsonnigen Standorten die Sumpf-Wolfsmilch (Euphorbia palustris), die Sibirische Schwertlilie (Iris sibirica) und der Sumpf-Storchschnabel (Geranium palustre).

Ergänzt werden können diese wunderschön blühenden Stauden mit Gräsern. Neben der Rasen-Schmiele (Deschampsia cespitosa) kommen auch verschiedene Seggen und Binsen in Frage.

Der klimaangepasste, begrünte Vorgarten bietet Nahrung und Lebensraum für viele Insekten und Vögel, aber auch für andere Tiere.

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

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Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
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Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.