Pikante Lieferung mit Abofalle

Stand:
Verbraucher erhalten derzeit unaufgefordert Testpakete mit Proben eines Diätprodukts oder Tabletten gegen Erektionsstörungen. Den Marktwächterexperten liegen dazu Beschwerden aus vier Bundesländern vor.
Off

Verbraucher erhalten derzeit unaufgefordert Testpakete mit Proben eines Diätprodukts oder Tabletten gegen Erektionsstörungen. Den Marktwächterexperten liegen dazu Beschwerden aus vier Bundesländern vor. Laut der beiliegenden Rechnung soll es sich bei den Paketen um Bestellungen der Empfänger handeln. Im Fall des Diätprodukts sind die Proben in der Rechnung als kostenfrei ausgewiesen. In den mitgeschickten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jedoch zu lesen, dass das Testpaket in ein Abo übergeht. Verbraucher erhalten weitere Lieferungen für jeweils 49,90 Euro pro Monat, wenn sie das Abo nicht innerhalb von 14 Tagen widerrufen. „Tatsächlich geben die Verbraucher in den vorliegenden Fällen an, weder die Website besucht noch in ein Abo eingewilligt zu haben“, erklärt Dr. Kirsti Dautzenberg, Teamleiterin Marktwächter Digitale Welt bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Da sie kein Testpaket oder kostenpflichtiges Abo bestellt haben, besteht auch keine Zahlungspflicht.“ Betroffene sollten in solchen Fällen nicht bezahlen. Vorsichtshalber kann der Vertragsabschluss bestritten und der angebliche Vertrag widerrufen werden.

Telefonberatung in Nordrhein-Westfalen

So erreichen Sie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Unsere Beratungsstellen erreichen Sie per Telefon und E-Mail. Auch über eine zentrale Hotline, das zentrale Kontaktformular auf unserer Internetseite sowie bei Facebook, Instagram und Twitter können Sie uns kontaktieren.
Trinkflasche und Turnschuhe auf einer Yogamatte im Gras

Fragwürdige "Green Claims"? Schicken Sie uns Beispiele!

Die Verbraucherzentrale NRW möchte zweifelhaften Schadstoff-Werbeaussagen auf den Grund gehen – mit Ihrer Hilfe!
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.