Standmitteilungen sind so etwas wie der jährliche Kontoauszug von Lebens- und Rentenversicherungen. In der Standmitteilung erfährt der Versicherte, wie sich sein Vertrag entwickelt und mit welcher Leistung er in Zukunft rechnen kann. So die Theorie. In der Praxis ist das leider nicht immer so. Bereits im Sommer 2016 hatten die Marktwächterexperten den Informationsgehalt und die Vergleichbarkeit von Standmitteilungen untersucht und zum Teil erhebliche Mängel entdeckt. Die damalige Untersuchung war Ausgangspunkt einer verbraucherfreundlichen Gesetzesänderung im Sommer 2018. Sie verpflichtet Versicherer zu mehr Transparenz gegenüber ihren Kunden. Doch nicht alle Versicherer halten sich an die gesetzlichen Vorgaben.
Eine Kundin der Generali Lebensversicherung AG beschwerte sich über eine Standmitteilung, datiert auf Oktober 2018, in der sie wichtige Leistungsdaten ihres Vertrages vermisste. Nach eingehender Prüfung stellte sich heraus, dass die Standmitteilung tatsächlich nicht die gesetzlichen Vorgaben erfüllte und die Angaben zur Ablaufleistung bei Beitragsfreistellung und der garantierten Überschussbeteiligung fehlten. Laut Auskunft des Versicherers sei eine fristgerechte Umsetzung zum 1. Juli 2018 aufgrund technischer Gegebenheiten leider nicht möglich gewesen.
„So eine Gesetzesänderung fällt ja nicht plötzlich vom Himmel. Die Unternehmen hatten genug Vorlauf, ihre Standmitteilungen an die neuen Vorgaben anzupassen“, kritisiert Sandra Klug, Teamleiterin der Marktwächter der Verbraucherzentrale Hamburg. „Leidtragende sind die Kunden, denen wichtige Leistungsdaten ihres Vertrages vorenthalten werden. Kunden sollten die Generali damit nicht durchkommen lassen und ihr Recht auf diese Angaben einfordern.“