Ein Portal räumte sich zum Beispiel im Kleingedruckten das Recht ein, Flirtprofile seiner Kunden für Suchmaschinen auffindbar und damit öffentlich einsehbar zu machen.
Zusätzlich wollte der Betreiber des Portals die Daten ihrer Nutzer auch an Dritte oder weitere eigene Portale weitergeben. „Damit wäre es also möglich, dass die eigenen Daten auf ganz anderen Online-Dating-Seiten stehen – völlig ohne Kontrolle des Nutzers“, warnt Susanne Baumer, Teamleiterin Marktwächter Digitale Welt der Verbraucherzentrale Bayern.
Das Marktwächterteam der Verbraucherzentrale Bayern hat den Betreiber des Portals unterdessen erfolgreich abgemahnt. Das Unternehmen musste seine AGB daraufhin ändern. In einem Marktüberblick haben die Verbraucherschützer zahlreiche Fallen beim Online-Dating dokumentiert.