Abmahnungen per Mail wegen Urheberrechtsverletzungen – ein Fake

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Zahlreiche Internetnutzer erhielten in den vergangenen Wochen E-Mails mit dem Betreff „Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung“. Betroffene Empfänger hätten angeblich Urheberrechte verletzt, weil sie Erotik-Filme im Internet angeschaut hätten.
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Zahlreiche Internetnutzer erhielten in den vergangenen Wochen E-Mails mit dem Betreff „Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung“. Betroffene Empfänger hätten angeblich Urheberrechte verletzt, weil sie Erotik-Filme im Internet angeschaut hätten. Sie werden aufgefordert, eine Datei im E-Mail-Anhang zu öffnen, die weitere Informationen sowie rechtliche Dokumente enthalten soll. Hierbei handelte es sich jedoch um dreiste Fake-Abmahnungen, deren Ziel es ist, Schadsoftware zu verbreiten. Kriminelle wollen dabei den Computer der Empfänger mit Viren infizieren und schlimmstenfalls persönliche Daten wie Passwörter oder Kontoinformationen ausspähen.

Das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat in der jüngeren Vergangenheit außerdem zahlreiche Verbraucherbeschwerden zu gefälschten Abmahnungen erhalten, die im Zusammenhang mit betrügerischen Streaming-Anbietern verschickt wurden. Darin wurden die betroffenen Verbraucher aufgefordert, hohe Beträge an mutmaßliche Rechtsanwaltskanzleien in Großbritannien zu überweisen.

Bereits 2017 warnte das Marktwächter-Team vor einer Welle an Fake-Abmahnungen, damals bezüglich der Bildbearbeitungssoftware „Adobe Photoshop“. „Wir erhalten immer wieder Beschwerden von Verbrauchern zu vermeintlichen Abmahnungen für Urheberrechtsverletzungen per E-Mail“, so Manfred Schwarzenberg, Teamleiter Marktwächter Digitale Welt der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Bei Fake-Abmahnungen geht es immer darum, Verbrauchern Geld aus der Tasche zu ziehen oder Schadsoftware zu verbreiten. Echte Schreiben von Rechtsanwälten kommen allerdings immer per Post.“ Egal, ob die Verbreitung von Schadsoftware oder finanzielle Abzocke das Ziel solcher E-Mails ist – Fake-Abmahnungen sind in jedem Fall ein Ärgernis für Verbraucher.

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Inzwischen hat der Bundesgerichtshof (BGH) das abschließende Urteil gesprochen. Betroffene können sich auf erhebliche Nachzahlungen freuen.
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