Getränke-Station

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An der Getränke-Station hast du verschiedene Getränke probiert. Einige waren süß und andere nur wenig oder gar nicht. Du hast auch unterschiedliches Wasser probiert, still und sprudelig. Wasser ist der beste Durstlöscher für dich, erinnerst du dich? Wenn du diese Station nicht durchlaufen hast, lerne sie jetzt kennen.
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AUFGABE 1: Wie viel Zucker ist in dem Getränk?

Bei dieser Aufgabe siehst du auf den Bildern verschiedene Getränke und Bilder mit Zuckerwürfeln. Schätze, wie viele Zuckerwürfel in den Getränken stecken. Ziehe dafür die Bilder mit den Zuckerwürfeln auf die Bilder mit den Getränken.

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AUFGABE 2: Welche Getränke sind gute Durstlöscher und welche nicht?

Dein Körper braucht viel Flüssigkeit. Es gibt Getränke, die sind gut für deinen Körper und du kannst davon viel trinken. Wir nennen sie „gute Durstlöscher“. Es gibt aber auch Getränke, die haben sehr viel Zucker und halten dich nicht fit. Davon solltest du nur ab und zu etwas trinken. Finde hier heraus, was die guten Durstlöscher sind!

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Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.