Getränke-Station

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An der Getränke-Station hast du verschiedene Getränke probiert. Einige waren süß und andere nur wenig oder gar nicht. Du hast auch unterschiedliches Wasser probiert, still und sprudelig. Wasser ist der beste Durstlöscher für dich, erinnerst du dich? Wenn du diese Station nicht durchlaufen hast, lerne sie jetzt kennen.
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AUFGABE 1: Wie viel Zucker ist in dem Getränk?

Bei dieser Aufgabe siehst du auf den Bildern verschiedene Getränke und Bilder mit Zuckerwürfeln. Schätze, wie viele Zuckerwürfel in den Getränken stecken. Ziehe dafür die Bilder mit den Zuckerwürfeln auf die Bilder mit den Getränken.

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AUFGABE 2: Welche Getränke sind gute Durstlöscher und welche nicht?

Dein Körper braucht viel Flüssigkeit. Es gibt Getränke, die sind gut für deinen Körper und du kannst davon viel trinken. Wir nennen sie „gute Durstlöscher“. Es gibt aber auch Getränke, die haben sehr viel Zucker und halten dich nicht fit. Davon solltest du nur ab und zu etwas trinken. Finde hier heraus, was die guten Durstlöscher sind!

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Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.