Gemüse-Station

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An der Gemüse-Station hast du unterschiedliche Gemüsesorten probiert und mit all deinen Sinnen getestet. Mit geschlossenen Augen etwas zu probieren, war eine tolle Erfahrung, oder?
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AUFGABE 1: Unsere Sinne

Jeder Mensch hat verschiedene Sinne. Weißt du noch, welche das sind? Ziehe die Wörter an die richtige Stelle im Text.

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AUFGABE 2: Wo ist das Gemüse?

Klicke auf das untere Bild. Schau dir die Bilder genau an: Was denkst du, wo ist Gemüse drauf? Klicke auf die grünen Punkte und finde heraus, ob du richtig liegst.

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AUFGABE 3: Ist das Gemüse oder nicht?

Und? Kannst du jetzt schon Gemüse von anderen Lebensmitteln unterscheiden?
Probiere es hier aus. Schaue dir die Bilder an: Ist auf dem Bild Gemüse oder nicht? Klicke dich durch die Bilder und antworte mit „Ja“ oder „Nein“.

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Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.