Wer einen Mahnbescheid vom Gericht im Briefkasten findet, muss unbedingt handeln. Mit einer einfachen Infografik erläutern wir, wie ein Mahnverfahren funktioniert und was du tun kannst, wenn du einen Mahnbescheid erhältst — von der Prüfung, ob er überhaupt gerechtfertigt ist, über den Widerspruch oder Teilwiderspruch der Forderung bis hin zur Zahlung.
Wenn du auf Mahnungen und Inkassoforderungen nicht reagiert hast, kann es passieren, dass dir per Post in einem gelben Umschlag ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wird.
Wichtig: Gerichte prüfen nicht vorab, ob die erhobenen Forderungen berechtigt sind. Es ist also für die Gerichte gar nicht klar, ob du demjenigen, der Geld von dir fordert, tatsächlich Geld schuldest.
Deshalb musst du unbedingt auf den Mahnbescheid reagieren.
Wenn du einen Mahnbescheid erhalten hast, solltest du schnell, aber besonnen reagieren.
Bitte überlege, ob Du vielleicht eine Zahlungsaufforderung ignoriert oder aus Versehen eine Rechnung für eine Onlinebestellung vergessen hast zu bezahlen. In diesem Fall bezahle die Forderung, um eine Zwangsvollstreckung und weitere Kosten zu vermeiden.
Wir empfehlen dir, die Inkassokosten im Mahnbescheid zu prüfen. Du kannst sie hier prüfen: www.inkasso-check.de. Falls einzelne Kosten zu hoch sind, kannst du zu diesem Teil Widerspruch einlegen.
Du brauchst nichts mehr tun. Der Fall ist damit erledigt.
Damit du in der Zukunft nicht noch einmal unnötig Inkasso- oder Mahnkosten zahlen musst, raten wir dir: Bezahle deine Rechnungen immer direkt, nachdem du die bestellte Ware oder die Dienstleistung erhalten hast.
Wenn die Forderung unberechtigt ist, musst du unbedingt innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen. Das Widerspruchsformular bekommst du mit dem Mahnbescheid.
Du kannst der gesamten Forderung oder nur einem Teil widersprechen. Hast Du keinen Vertrag mit dem Gläubiger abgeschlossen oder die Rechnung bereits bezahlt, raten wir dir, gegen die gesamte Forderung Widerspruch einzulegen. Geht es nur um die Höhe der Hauptforderung oder um die Inkassokosten, lege Widerspruch nur zu diesem Teil ein.
Tipp: Versende den Widerspruch per Einwurf-Einschreiben! Wenn du Hilfe brauchst oder nicht weißt, welche Kosten angemessen sind, wende dich an deine Verbraucherzentrale.
Wenn der Gläubiger seine Forderung nicht weiterverfolgen will, wird das Verfahren abgeschlossen.
Wenn der Gläubiger die Forderung weiterverfolgen will, entscheidet das Gericht in einem Prozess über die Streitigkeit. Du erhältst einen weiteren Brief vom Gericht, in dem du darüber informiert wirst. Nun solltest du handeln.
Das bedeutet für Dich ein normales Gerichtsverfahren. Du musst dich dann verteidigen und zeigen, dass die Forderung unberechtigt ist.
Wichtig: Wenn du verlierst, trägst du die Verfahrens- und Anwaltskosten.
Tipp: Vielleicht kannst du Prozesskostenhilfe bei Gericht beantragen. Diese finanzielle Unterstützung wird bewilligt, wenn deine Chancen auf Erfolg vor Gericht gut stehen oder du die Kosten der Prozessführung entweder überhaupt nicht oder nur zum Teil aufbringen könntest.
Spätestens, wenn du einen Vollstreckungsbescheid bekommen hast, solltest du unbedingt handeln. Denn das ist die letzte Chance, um zu reagieren und die Zwangsvollstreckung zu verhindern.
Bei einer Zwangsvollstreckung können zum Beispiel dein Arbeitseinkommen oder private Gegenstände gepfändet werden, um damit deine Schulden zu begleichen.
Den Einspruch musst du innerhalb von 14 Tagen einlegen. Dafür gibt es keinen Vordruck. Das heißt, du musst den Einspruch selbst schreiben. Vergiss nicht das Aktenzeichen und deine Unterschrift! Es ist auch ratsam, die Gründe für deinen Einspruch zu nennen.
Bist du unsicher, hol dir Rat bei der Verbraucherzentrale. Sobald du Einspruch eingelegt hast, wird der Rechtsstreit an das zuständige Gericht abgegeben und dein Fall wird im normalen Gerichtsverfahren entschieden.
Mit dem Vollstreckungsbescheid kann der Unternehmer, dem du Geld schuldest, Antrag auf Zwangsvollstreckung stellen.
Es gibt verschiedene Vollstreckungsmaßnahmen.
- Der Unternehmer kann zum Beispiel beantragen, dass dein Gehalt oder dein Bankkonto gepfändet wird, um damit deine Schulden zu begleichen.
- Alternativ kann ein Gerichtsvollzieher bei dir zu Hause wertvolle Gegenstände, die Du zum Leben nicht brauchst (z.B. Schmuck), pfänden und anschließend versteigern. Die zusätzlichen Zwangsvollstreckungskosten musst du bezahlen.
Wenn du auf Mahnungen und Inkassoforderungen nicht reagiert hast, kann es passieren, dass dir per Post in einem gelben Umschlag ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wird.
Wichtig: Gerichte prüfen nicht vorab, ob die erhobenen Forderungen berechtigt sind. Es ist also für die Gerichte gar nicht klar, ob du demjenigen, der Geld von dir fordert, tatsächlich Geld schuldest.
Deshalb musst du unbedingt auf den Mahnbescheid reagieren.
Wenn du einen Mahnbescheid erhalten hast, solltest du schnell, aber besonnen reagieren.
Bitte überlege, ob Du vielleicht eine Zahlungsaufforderung ignoriert oder aus Versehen eine Rechnung für eine Onlinebestellung vergessen hast zu bezahlen. In diesem Fall bezahle die Forderung, um eine Zwangsvollstreckung und weitere Kosten zu vermeiden.
Wir empfehlen dir, die Inkassokosten im Mahnbescheid zu prüfen. Du kannst sie hier prüfen: www.inkasso-check.de. Falls einzelne Kosten zu hoch sind, kannst du zu diesem Teil Widerspruch einlegen.
Du brauchst nichts mehr tun. Der Fall ist damit erledigt.
Damit du in der Zukunft nicht noch einmal unnötig Inkasso- oder Mahnkosten zahlen musst, raten wir dir: Bezahle deine Rechnungen immer direkt, nachdem du die bestellte Ware oder die Dienstleistung erhalten hast.
Wenn die Forderung unberechtigt ist, musst du unbedingt innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen. Das Widerspruchsformular bekommst du mit dem Mahnbescheid.
Du kannst der gesamten Forderung oder nur einem Teil widersprechen. Hast Du keinen Vertrag mit dem Gläubiger abgeschlossen oder die Rechnung bereits bezahlt, raten wir dir, gegen die gesamte Forderung Widerspruch einzulegen. Geht es nur um die Höhe der Hauptforderung oder um die Inkassokosten, lege Widerspruch nur zu diesem Teil ein.
Tipp: Versende den Widerspruch per Einwurf-Einschreiben! Wenn du Hilfe brauchst oder nicht weißt, welche Kosten angemessen sind, wende dich an deine Verbraucherzentrale.
Wenn der Gläubiger seine Forderung nicht weiterverfolgen will, wird das Verfahren abgeschlossen.
Wenn der Gläubiger die Forderung weiterverfolgen will, entscheidet das Gericht in einem Prozess über die Streitigkeit. Du erhältst einen weiteren Brief vom Gericht, in dem du darüber informiert wirst. Nun solltest du handeln.
Spätestens, wenn du einen Vollstreckungsbescheid bekommen hast, solltest du unbedingt handeln. Denn das ist die letzte Chance, um zu reagieren und die Zwangsvollstreckung zu verhindern.
Bei einer Zwangsvollstreckung können zum Beispiel dein Arbeitseinkommen oder private Gegenstände gepfändet werden, um damit deine Schulden zu begleichen.
Den Einspruch musst du innerhalb von 14 Tagen einlegen. Dafür gibt es keinen Vordruck. Das heißt, du musst den Einspruch selbst schreiben. Vergiss nicht das Aktenzeichen und deine Unterschrift! Es ist auch ratsam, die Gründe für deinen Einspruch zu nennen.
Bist du unsicher, hol dir Rat bei der Verbraucherzentrale. Sobald du Einspruch eingelegt hast, wird der Rechtsstreit an das zuständige Gericht abgegeben und dein Fall wird im normalen Gerichtsverfahren entschieden.
Mit dem Vollstreckungsbescheid kann der Unternehmer, dem du Geld schuldest, Antrag auf Zwangsvollstreckung stellen.
Es gibt verschiedene Vollstreckungsmaßnahmen.
- Der Unternehmer kann zum Beispiel beantragen, dass dein Gehalt oder dein Bankkonto gepfändet wird, um damit deine Schulden zu begleichen.
- Alternativ kann ein Gerichtsvollzieher bei dir zu Hause wertvolle Gegenstände, die Du zum Leben nicht brauchst (z.B. Schmuck), pfänden und anschließend versteigern. Die zusätzlichen Zwangsvollstreckungskosten musst du bezahlen.
Das bedeutet für Dich ein normales Gerichtsverfahren. Du musst dich dann verteidigen und zeigen, dass die Forderung unberechtigt ist.
Wichtig: Wenn du verlierst, trägst du die Verfahrens- und Anwaltskosten.
Tipp: Vielleicht kannst du Prozesskostenhilfe bei Gericht beantragen. Diese finanzielle Unterstützung wird bewilligt, wenn deine Chancen auf Erfolg vor Gericht gut stehen oder du die Kosten der Prozessführung entweder überhaupt nicht oder nur zum Teil aufbringen könntest.