Online-Umfrage zur Nutzung von Entlastungsleistungen in NRW

Stand:
Entlastungsleistungen werden von Pflegekassen nicht anerkannt oder es gibt keine passenden Angebote in der Nähe: Solche Beschwerden häufen sich bei der Verbraucherzentrale NRW. Haben Sie ähnliche Erfahrungen machen müssen? In dieser Umfrage können Sie sie anonym mitteilen.
älteres Paar und junge Frau puzzeln
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In den vergangenen Monaten erreichen uns wiederholt Beschwerden von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Dabei geht es insbesondere um die fehlende Anerkennung von Entlastungsleistungen durch die Pflegekasse sowie um Schwierigkeiten bei der Abrechnung. Betroffene berichten zudem von dem Problem, überhaupt passende Angebote in der Nähe ihres Wohnortes zu finden.

Die Umfrage ist beendet. Die Ergebnisse werden wir nach der Auswertung an dieser Stelle präsentieren.

Um mehr darüber zu erfahren, wie Entlastungsleistungen im Pflegealltag tatsächlich genutzt werden und welche praktischen Probleme mit der Nutzung verbunden sind, haben wir eine qualitative Befragung von Betroffenen durchgeführt. Mit den Ergebnissen sollen wichtige Problemfelder weiter analysiert und nachfolgend mit Politik und Pflegekassen Impulse zur Verbesserung der Versorgungssituation diskutiert werden.


Zum Hintergrund

Wer sich neben eigenen Verpflichtungen wie Beruf und Familie noch um die Versorgung von pflegebedürftigen Angehörigen kümmert, steht unter besonderem Druck. Knappe zeitliche Ressourcen und eine hohe Belastung sind die Folgen – Stress ist häufig programmiert. Vor allem Pflegende, die ihre Angehörigen rund um die Uhr betreuen, sind sehr belastet. Um diese Personen im Pflegealltag zu unterstützen, kann der Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro genutzt werden. Mit diesem Betrag lassen sich sogenannte Entlastungsleistungen zur Unterstützung im Alltag finanzieren. Dazu zählen unter anderem Betreuungsangebote, hauswirtschaftliche Hilfen oder auch Unterstützung bei täglichen Erledigungen wie Einkäufen. Anspruchsberechtigt sind alle pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 1. Weitere Informationen zur Beantragung der Leistung bei der Pflegekasse und den pandemiebedingten Regelungen erhalten Sie in unserem separaten Artikel zum Entlastungsbetrag.