Über den Förderverein

Wie Sie Verbraucherberatung und Verbraucherschutz in NRW unterstützen können.
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Logo des FördervereinsOb unzulässige Bankgebühren gekippt, Fahrgastentschädigung durchgesetzt oder der Rechnungswirrwarr im Mobilfunk gelichtet werden muss: Die Verbraucherzentrale NRW schafft Klarheit für Verbraucher, die sich nicht für dumm verkaufen lassen wollen und zeigt Abzockern die rote Karte. Wir beweisen immer wieder: Millionen Kunden sind nicht machtlos gegen die Millionen der Anbieter. Damit das so bleibt und noch besser wird, brauchen wir Sie. Geben Sie Ihrem Anliegen Gewicht und werden Sie Mitglied im Förderverein der Verbraucherzentrale NRW. Ihr Beitrag stärkt unmittelbar und wirksam den Verbraucherschutz.

Fördermitglieder bekommen auf alle unsere Ratgeber zehn Prozent Rabatt. Die Mitgliedschaft dauert mindestens ein Jahr. Sie kann mit dreimonatiger Frist zum 31.12. jedes Kalenderjahres gekündigt werden. Der Jahresbeitrag beträgt 40,00 Euro. Er wird im Wege des Lastschriftverfahrens eingezogen. Für juristische Personen beträgt der Mitgliedsbeitrag 120,00 Euro. Der Mitgliedsbeitrag kann steuerlich geltend gemacht werden, denn die Verbraucherzentrale ist eine gemeinnützige Organisation.

Ausführliche Informationen wie Kontaktmöglichkeiten, eine Beitrittserklärung und weitere Unterlagen finden Sie auf der Seite wir-verbraucher.me!

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Kinder winken aus dem Dachfenster neben einer Photovoltaikanlage

Was kostet eine Photovoltaikanlage?

Wenn Sie eine Solarstromanlage anschaffen möchten, sollten Sie mehrere Angebote vergleichen.