Über den Förderverein

Wie Sie Verbraucherberatung und Verbraucherschutz in NRW unterstützen können.
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Logo des FördervereinsOb unzulässige Bankgebühren gekippt, Fahrgastentschädigung durchgesetzt oder der Rechnungswirrwarr im Mobilfunk gelichtet werden muss: Die Verbraucherzentrale NRW schafft Klarheit für Verbraucher, die sich nicht für dumm verkaufen lassen wollen und zeigt Abzockern die rote Karte. Wir beweisen immer wieder: Millionen Kunden sind nicht machtlos gegen die Millionen der Anbieter. Damit das so bleibt und noch besser wird, brauchen wir Sie. Geben Sie Ihrem Anliegen Gewicht und werden Sie Mitglied im Förderverein der Verbraucherzentrale NRW. Ihr Beitrag stärkt unmittelbar und wirksam den Verbraucherschutz.

Fördermitglieder bekommen auf alle unsere Ratgeber zehn Prozent Rabatt. Die Mitgliedschaft dauert mindestens ein Jahr. Sie kann mit dreimonatiger Frist zum 31.12. jedes Kalenderjahres gekündigt werden. Der Jahresbeitrag beträgt 40,00 Euro. Er wird im Wege des Lastschriftverfahrens eingezogen. Für juristische Personen beträgt der Mitgliedsbeitrag 120,00 Euro. Der Mitgliedsbeitrag kann steuerlich geltend gemacht werden, denn die Verbraucherzentrale ist eine gemeinnützige Organisation.

Ausführliche Informationen wie Kontaktmöglichkeiten, eine Beitrittserklärung und weitere Unterlagen finden Sie auf der Seite wir-verbraucher.me!

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.