Über den Förderverein

Wie Sie Verbraucherberatung und Verbraucherschutz in NRW unterstützen können.
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Logo des FördervereinsOb unzulässige Bankgebühren gekippt, Fahrgastentschädigung durchgesetzt oder der Rechnungswirrwarr im Mobilfunk gelichtet werden muss: Die Verbraucherzentrale NRW schafft Klarheit für Verbraucher, die sich nicht für dumm verkaufen lassen wollen und zeigt Abzockern die rote Karte. Wir beweisen immer wieder: Millionen Kunden sind nicht machtlos gegen die Millionen der Anbieter. Damit das so bleibt und noch besser wird, brauchen wir Sie. Geben Sie Ihrem Anliegen Gewicht und werden Sie Mitglied im Förderverein der Verbraucherzentrale NRW. Ihr Beitrag stärkt unmittelbar und wirksam den Verbraucherschutz.

Fördermitglieder bekommen auf alle unsere Ratgeber zehn Prozent Rabatt. Die Mitgliedschaft dauert mindestens ein Jahr. Sie kann mit dreimonatiger Frist zum 31.12. jedes Kalenderjahres gekündigt werden. Der Jahresbeitrag beträgt 40,00 Euro. Er wird im Wege des Lastschriftverfahrens eingezogen. Für juristische Personen beträgt der Mitgliedsbeitrag 120,00 Euro. Der Mitgliedsbeitrag kann steuerlich geltend gemacht werden, denn die Verbraucherzentrale ist eine gemeinnützige Organisation.

Ausführliche Informationen wie Kontaktmöglichkeiten, eine Beitrittserklärung und weitere Unterlagen finden Sie auf der Seite wir-verbraucher.me!

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.