Kurzantwort
- Händler dürfen leider weiterhin Produkte verkaufen, die entweder eine kurze Lebensdauer haben oder schwer zu reparieren sind.
- Wenn das Produkt in den ersten 2 Jahren nach dem Kauf kaputt gegangen ist, nutzen Sie die Gewährleistung und wenden sich an den Händler.
- Die Verbraucherzentrale setzt sich gemeinsam mit anderen Organisationen dafür ein, das Recht auf Reparatur zu stärken und die Reparierbarkeit von Produkten zu verbessern.
- Wir empfehlen Ihnen, sich beim Hersteller zu beschweren und das Thema auch im Freundeskreis sowie, falls möglich, bei politischen Vertreter:innen anzusprechen, um Veränderungen zu bewirken.
Detaillierte Antwort
Wir können Ihre Unzufriedenheit über den mangelnden technischen Support, die kurze Lebensdauer und die schlechte Reparierbarkeit von Produkten sehr gut verstehen. Es ist leider immer noch gängige Praxis, dass Hersteller Produkte so konzipieren, dass sie entweder nicht lange halten oder schwer zu reparieren sind. Auch Zubehör kann jederzeit aus dem Sortiment genommen werden. Probleme wie bei Ihrer Kamera sind leider keine Seltenheit. Aus unserer Sicht ist dies nicht akzeptabel.
Falls möglich, können Sie versuchen, Ihre Smart-Home-Kamera in einem Repair-Café reparieren zu lassen. Einen Anspruch auf Reparatur oder neues Produkt haben Sie nämlich nur innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung von 2 Jahren. Im ersten Jahr greift eine Beweiserleichterung, sodass im Prinzip nur der Mangel angezeigt werden muss. Im zweiten Jahr müssten Sie beweisen, dass das Produkt schon ab Kauf defekt war. Sollte Ihr Produkt innerhalb der Gewährleistungszeit kaputt gegangen sein, bekommen Sie Tipps in unserem Umtausch-Check.
Wir setzen uns gemeinsam mit anderen Organisationen im Rahmen der Interessengemeinschaft "Runder Tisch Reparatur" dafür ein, das Recht auf Reparatur zu stärken. Leider ist dieses Ziel noch nicht ganz erreicht, aber die EU hat mit dem Kreislaufwirtschaftspaket und den Ökodesign-Richtlinien einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung gemacht.
Besonders hervorzuheben ist die "Recht auf Reparatur"-Richtlinie, die bis zum Sommer 2026 ins deutsche Recht umgesetzt werden muss. Dieses Recht auf Reparatur gilt dann ausschließlich für Verbraucher:innen. Reparaturen müssen vom Hersteller zu einem "angemessenen Preis und innerhalb eines angemessenen Zeitraums" durchgeführt werden (Art. 5 II der Richtlinie). Für bestimmte Geräte sind es bis zu 5–10 Jahre, typischerweise 7 Jahre bei Smartphones und bis zu 10 Jahre bei Haushaltsgeräten.
Auch an der Weiterentwicklung des Elektronikgerätegesetzes sind wir beteiligt, um Reparaturen zu erleichtern. Obwohl der Weg noch lang ist, kämpfen wir weiterhin für langlebigere und reparierbare Produkte.
Es ist hilfreich, wenn Sie sich direkt an den Hersteller wenden und ihm erklären, dass diese Mängel für Sie ein Grund sein können, in Zukunft auf den Kauf von Produkten dieser Marke zu verzichten. Auch die Diskussion des Themas im Freundeskreis kann zu einer Sensibilisierung führen. Wenn Sie sich für das Thema besonders engagieren wollen, können Sie auch mit politischen Vertreter:innen darüber sprechen, sei es vor Wahlen oder in politischen Foren.
Und je mehr kritische Verbraucher:innen es gibt, desto eher ist der Handel bereit, sein Angebot zu ändern oder wird durch gute Gesetze dazu gezwungen.