Kurzantwort
- Einwegpfand-Dosen oder Flaschen werden oftmals nicht zurückgenommen, wenn sie eingedrückt sind oder das Etikett fehlt.
- Auch beschädigte oder zerdrückte Dosen oder Flaschen müssen allerdings von Markt zurückgenommen und das Pfand ausbezahlt werden.
Detaillierte Antwort
Leider kommt es immer wieder vor, dass Händler sich weigern, verformte Einweg-Pfanddosen oder -flaschen zurückzunehmen. Grundsätzlich gilt, dass pfandpflichtige Einweg-Verpackungen an jeder Verkaufsstelle zurückgegeben werden können, die Einweg-Gebinde aus dem gleichen Material verkauft. Bei der Rückgabe kommt es nur auf das Material an, nicht auf die Form, die Marke oder den Inhalt der Verpackung. Wer z. B. nur Dosen verkauft, muss auch nur Dosen zurücknehmen.
Händler müssen die leeren Verpackungen zurücknehmen und das Einweg-Pfand (auch Dosenpfand genannt) von 25 Cent auszahlen, auch wenn die Getränke in einem anderen Laden gekauft worden sind. Die Erstattung des Pfandes ist nicht an einen Neukauf gebunden.
Ausnahmen gibt es aber für kleine Läden mit einer Verkaufsfläche von unter 200 Quadratmetern, wie z. B. Kioske: Diese müssen nur Leergut solcher Marken und Materialien zurücknehmen, die sie selbst im Sortiment haben.
Bei der Rücknahme setzen Händler in der Regel Automaten ein. Dies funktioniert jedoch nur, wenn Dosen und Flaschen nicht zerdrückt und Pfandzeichen und EAN-Code (Strichcode) gut erkennbar sind. Erkennt der Automat z. B. wegen Beschädigungen die bepfandete Einweg-Verpackung nicht, muss das Personal die Verpackungen manuell annehmen und das Pfand erstatten. Auch beschädigte Verpackungen, zerknickte oder plattgedrückte Dosen müssen gegen Pfanderstattung zurückgenommen werden.
Wenden Sie sich an die Marktleitung, falls es Probleme bei der Pfandrückgabe geben sollte. Zeigt diese sich ebenfalls uneinsichtig, können Sie sich bei der unteren Abfallbehörde der Kommune beschweren.
Mehr Informationen zum Thema Einweg-Pfand finden Sie auf dieser Internetseite.