Zählerstand ablesen – Stromrechnung prüfen | Workshop

Stand:
Ziel des Workshops ist es durch Aufklärung eine Verschuldung der Menschen beim Energieversorger zu verhindern. Denn fehlendes Wissen oder sprachliche Hürden sind oft der Einstieg in eine mögliche Schuldenfalle.
Schüler:innen am Tisch
Off

Der Workshop setzt dort an, wo präventiv noch gegengesteuert werden kann. Mit der Vermittlung von kleinteiligen Rechenschritten bieten wir in diesem Format Unterstützung und Hilfe zur Selbsthilfe. Unsere Veranstaltung zielt darauf ab, ein Verständnis für den eigenen Stromverbrauch und die Systematik des monatlichen Abschlags zu vermitteln. 

Mit praktischen Aufgaben zum Ziel

Im rund 2-stündigen Workshop, der in deutscher Sprache durchgeführt wird, erlernen die Teilnehmenden in praktischen Übungen, Zählerstände zu vergleichen, den Stromverbrauch fürs ganze Jahr hochzurechnen und eine Stromrechnung auf sachliche Richtigkeit zu prüfen. Ein Handout erlaubt es, das Gelernte zu Hause nachzuvollziehen.

Glühbirnen-Icon mit blauem Blitz

Interesse geweckt?

  • Dauer: ca. 2
  • 10-12 Teilnehmende
  • Räumlichkeiten
  • Zusätzlich: Laptop, Beamer, Flipchart oder Stellwand und Moderationskarten

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf: sozialeenergiewende@verbraucherzentrale.nrw

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.