Energie erklärt: Verstehe deine Strom- und Gasabrechnung | Aktionsstand

Der Aktionsstand "Energie erklärt: Verstehe deine Strom- und Gasabrechnung " zur Durchführung in Ihrer Einrichtung.
Off
Aktionsstand der Verbraucherzentrale NRW zum Thema Energiewissen für junge Leute

Foto: Verbraucherzentrale NRW

Wie verstehe ich meine Strom- und Gasabrechnung?

Möchten Sie insbesondere die Zielgruppe junge Erwachsene erreichen und zu Strom - und Gasabrechnungen informieren? Gerne unterstützen wir Sie dabei! Mit unserem Aktionsstand: " Energie erklärt: Verstehe deine Strom- und Gasabrechnung".  Am  interaktiven Stand informiert eine Aktionsbetreuer:in dazu wie Geld gespart werden kann und unerwartete Nachzahlungen vermieden werden können, wenn man die Abrechnung verstehen lernt. Energiesparen resultiert als positiver Nebeneffekt.

Um insbesondere die Zielgruppe junge Erwachsene zu erreichen, wird der Aktionsstand in dafür geeignete Veranstaltungsrahmen platziert, beispielsweise bei Azubi-Börsen, Infoveranstaltungen für Erstsemester oder Berufsschul-Projektwochen.

Auch eine Einbindung folgender Partner ist denkbar: der IHK, der Arbeitsagentur oder einer örtlichen Berufsschule.

Alternativ kann man den Aktionsstand auch speziell bei interessierten Kleingruppen einsetzen, wie Jugendheimen, Jugendtreffs oder Vereinen.

Kontakt: Sie haben Interesse an dem Veranstaltungsformat und möchten dieses anfragen? Dann nehmen Sie mit dem Bereich Energie der Verbraucherzentrale NRW Kontakt auf: energie-aktionen@verbraucherzentrale.nrw

Planen Sie bitte 6 bis 8 Wochen Vorlauf zum gewünschten Veranstaltungstermin ein.

Die Eckdaten zum Aktionsstand:

  • Indoor oder im geschützten Außenbereich
  • Betreut durch ein:e Aktionsbetreuer:in
  • 4 qm Platzbedarf
  • Einsatz bevorzugt unter der Woche
  • Maximale Einsatzdauer: 2 Stunden
  • Da der Stand einfach zu transportieren ist, sind auch zwei Veranstaltungstermine pro Tag denkbar.
  • Interaktives Memory zum Thema. Die  Memory-Paare bilden ein Problem und die dazugehörende Lösung ab.
  • Für Absolvent:innen des Memorys gibt es ein Notizheft mit Informationen Rund um Stromkosten und Platz zum Ausfüllen.
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.