Thermografie und Energieberatung 2025 in Ahlen

Thermografie-Aktion und individuelle Beratung zum Thema Haussanierung für Bewohner:innen der Stadt Ahlen zwischen dem 17. Dezember 2024 und dem 31. April 2025
Fußmatte Willkommen Energieberatung

Im Rahmen der Aktion „Thermografie und Energieberatung 2025“ in Ahlen können sich Immobilienbesitzer:innen aus der Stadt bei sich zuhause individuell zum Thema Haussanierung beraten lassen. Ein qualifizierter Energieberater der Verbraucherzentrale NRW erstellt in kalten Winternächten zunächst Thermografie-Aufnahmen vom Gebäude. Im Anschluss folgt eine Energieberatung zuhause mit einem 90-minütigen Beratungsgespräch. Die Ratsuchenden erhalten einen ausführlichen Thermografie-Bericht und ein Energieberatungs-Protokoll. 

Die Aktion in Ahlen ist eine Kooperation von der Verbraucherzentrale NRW, der Stadt Ahlen und den Stadtwerken Ahlen. 

Off

Anmeldung:

Anmeldungen für die Thermografie sind bis Anfang Februar 2025 möglich unter der Telefonnummer 02382 9613105 sowie per E-Mail an ahlen.energie@verbraucherzentrale.nrw oder unter 02382 59742 sowie sauerl@stadt.ahlen.de.

Die Beratungen zuhause werden bis zum 31. April 2025 durchgeführt. 

Kosten:

Die Kosten für die individuelle Beratung zuhause betragen 40 Euro und sind vor Ort in bar zu entrichten. Die Thermografien kosten 240 Euro, die an den Thermografen zu zahlen sind. (Gas- oder Strom-)Kund:innen der Stadtwerke Ahlen bekommen davon 100 Euro erstattet. 

 

Fußball-Fans vor Fernseher

Sammelklage gegen DAZN Limited

Der Streaming-Anbieter DAZN erhöhte seine Preise 2021 und 2022 in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Kunden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die zugrundeliegenden AGB-Klauseln für unangemessen benachteiligend und die damaligen Preiserhöhungen für Bestandskunden für rechtswidrig.
Ein Mann steht nachdenklich vor einem geöffneten Kühlschrank

Fragen zu Lebensmitteln? In unserem Forum antworten Expert:innen!

Kostenlose Auskunft von den Verbraucherzentralen: Unter lebensmittel-forum.de bekommen Sie unkompliziert eine fachkundige Antwort zu Fragen rund um Lebensmittel. Mehr als 300 Beiträge sind schon zum Stöbern da.
Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.