Quartiersberatung in Raesfeld

Individuelle Beratung zum Thema Haussanierung für Bewohner:innen der Gemeinde Raesfeld vom 13. Januar bis zum 31. März 2025
Fußmatte Willkommen Energieberatung

Im Rahmen der Quartiersberatung in Raesfeld können sich Immobilienbesitzer:innen aus der Gemeinde bei sich zuhause individuell zum Thema Haussanierung beraten lassen. Nach einem 90-minütigen Beratungsgespräch durch qualifizierte Energieberater:innen der Verbraucherzentrale NRW erhalten die Ratsuchenden ein ausführliches Protokoll.

Die Quartiersberatung in Raesfeld ist eine Kooperation von der Verbraucherzentrale NRW und der Gemeinde Raesfeld.

Off

Anmeldung:

Anmeldungen für die individuelle Beratung zuhause sind zwischen dem 13. Januar und 10. Februar 2025 unter 02865-955191 sowie knufmann@raesfeld.de möglich.

Die Beratung wird zwischen dem 13. Januar und 31. März 2025 durchgeführt.

Kosten:

Die Kosten für die individuelle Beratung zuhause betragen 40 Euro und sind vor Ort in bar zu entrichten. Die ersten 30 Haushalte bekommen das Geld im Nachhinein von der Gemeinde Raesfeld erstattet.

 

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.