Quartiersberatung in Leichlingen

Individuelle Beratung zum Thema Haussanierung für Bewohner:innen der Stadt Leichlingen vom 15. September bis zum 30. November 2025
Fußmatte Willkommen Energieberatung

Im Rahmen der Quartiersberatung in Leichlingen können sich Immobilienbesitzer:innen aus der Stadt bei sich zuhause individuell zum Thema Haussanierung beraten lassen. Nach einem 90-minütigen Beratungsgespräch durch qualifizierte Energieberater:innen der Verbraucherzentrale NRW erhalten die Ratsuchenden ein ausführliches Protokoll.

Die Quartiersberatung in Leichlingen ist eine Kooperation von der Verbraucherzentrale NRW und der Blütenstadt Leichlingen.

Off

Anmeldung:

Anmeldungen für die individuelle Beratung zuhause sind zwischen dem 01. und 30. September 2025 unter der Telefonnummer 02175 992 354 sowie per E-Mail an klimaschutz@leichlingen.de möglich.

Die Beratung wird zwischen dem 15. September und 30. November 2025 durchgeführt.

Kosten:

Die Kosten für die individuelle Beratung zuhause betragen 40 Euro und sind vor Ort in bar zu entrichten. Das Geld für die ersten 30 Beratungen wird im Anschluss von der Blütenstadt Leichlingen zurückerstattet.

Geldscheine liegen auf einem Stromzähler

Sammelklage gegen ExtraEnergie GmbH

Die ExtraEnergie GmbH hat im Sommer 2022 ihre Preise für Strom und Gas massiv erhöht. Zu Unrecht, meint der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und greift mit einer Musterfeststellungsklage diese und weitere Preisanpassungen an. Betroffene Verbraucher:innen sollen so Erstattungen erhalten.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.