Die Multiplikatoren

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Unsere Partner und Multiplikator:innen
Familie macht ein Selfi mit einem Smartphone.
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Seit Beginn des Vorgängerprojekts „Silver Surfer – Sicher online im Alter“ (Start 2011) arbeitet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz mit haupt- und ehrenamtlichen Multiplikator:innen, um die Inhalte möglichst vielen Personen zugänglich machen zu können. Die Multiplikator:innenen nehmen hierbei die wichtige Rolle der Vermittlung ein. Sie bieten Kurse, in denen die Inhalte pädagogisch vermittelt werden, organisieren Internet-Treffs oder kümmern sich in der Eins-zu-eins-Betreuung um Ratsuchende. So arbeitet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bereits erfolgreich mit den Volkshochschulen, den Digitalbotschafter:innen und aus Rheinland-Pfalz, Universitäten wie der Johannes Gutenberg Universität Mainz und Senioreninternetinitiativen zusammen.

Im Jahr 2021 hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz umfangreiches Unterrichtsmaterial für Multiplikator:innen erstellt und Schulungen durchgeführt. Sie haben Fragen dazu? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail an smartsurfer@vz-rlp.de.

Symbolische Darstellung biometrischer Technologie: Ein digitales Gesichtsscan-Modell in Dreiecks- und Partikeloptik, im Kontext eines modernen deutschen Personalausweises.

Digitale Passbilder Pflicht ab Mai 2025: Was müssen Sie wissen?

Ab dem 1. Mai 2025 können Passbilder für Personalausweise und Reisepässe in Deutschland nur noch digital eingereicht werden. Die Regelung sollen Sicherheit und Qualität verbessern. Worauf müssen Sie jetzt achten?
VZ Sachsen klagt gegen sächsische Sparkassen

Musterfeststellungsklagen gegen sächsische Sparkassen

Vielen Prämiensparer:innen wurden jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale Sachsen Musterklagen gegen neun sächsische Sparkassen eingereicht. Am 9. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) den vom Oberlandesgericht Dresden festgelegten Referenzzinssatz für langfristige Sparprodukte bestätigt. Das Warten hundertausender Sparer:innen hat damit ein Ende.
Waschmaschine mit einem Dash Button von Amazon

Amazon Dash Button: Gericht sieht massive Gesetzes-Verstöße

Die Verbraucherzentrale NRW war mit einer Klage gegen die Amazon EU S.a.r.l. vor dem Oberlandesgericht München (Az.: 29 U 1091/18) erfolgreich. Der Dash Button verstieß massiv gegen Gesetze, da nicht hinreichend über die georderte Ware und deren Preis informiert wurde.